Landkreis Lichtenfels: Schwalbennester entfernen streng verboten - Landratsamt gibt Tipps
Autor: Redaktion
LKR Lichtenfels, Mittwoch, 24. August 2022
Bald fliegen die Schwalben in den Süden und lassen ihre Nester zurück. Trotzdem dürfen die Schwalbennester nicht entfernt werden. Das Landratsamt Lichtenfels erklärt warum und gibt Tipps.
           
Anfang September begeben sich Rauch- und Mehlschwalben wieder auf ihre Reise ins südliche Afrika. Wie das Landratsamt Lichtenfels erklärt, lassen sie dabei ihre Nester zurück. "Wenn sie im Frühjahr wieder zu uns kommen, suchen sie ihre angestammten Nistplätze auf. Deshalb ist es wichtig, die Nester an den Gebäuden zu erhalten", so die Behörde.
Schwalbennester seien ganzjährig durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und dürften auch nach Abreise der Schwalben nicht entfernt werden.
Schwalben würden immer seltener, sie ständen in Bayern und Deutschland auf der Vorwarnliste für bedrohte Arten. Die Gründe für den Bestandsrückgang seien vielfältig: Es fehle ihnen an Insekten als Nahrung und an Lehmpfützen als Material zum Nestbau.
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Die Trockenheit dieses Jahr erschwere es den Glücksbringern zusätzlich, offene Lehmstellen zu entdecken. „Denn für ihre Nester sammelt ein Mehlschwalbenpaar bis zu 800 kleine Lehmkügelchen, aus denen dann ein halbrundes Nest gemörtelt wird“, berichtet die Biodiversitätsberaterin Brigitte Pfister.
Auch mit der oft fehlenden Toleranz gegenüber ihren Nistplätzen an Gebäuden hätten Schwalben zu kämpfen.
Die Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die Nester ganzjährig gesetzlich geschützt seien. Also auch, wenn die Schwalben nicht anwesend sind. Müssen wegen Baumaßnahmen Nester entfernt werden, müsse vorab eine Genehmigung der Höheren Naturschutzbehörde vorliegen. Als Auflage werde meist Ersatz in Form von Kunstnestern gefordert.
Es gebe viele Möglichkeiten, Verschmutzungen zu vermeiden: