Korbstadtnacht: Regierung trifft Entscheidung
Autor: Ramona Popp
Lichtenfels, Dienstag, 15. Sept. 2015
Die Regierung von Oberfranken erweitert den Geltungsbereich für die lange Einkaufsnacht in Lichtenfels am Samstag, 10. Oktober, um das Fachmarktzentrum und die angrenzenden Geschäfte Edeka und Lidl. Auch sie dürfen in der "Korbstadtnacht" bis 22 Uhr geöffnet haben.
Nach ersten Ankündigungen der "Korbstadtnacht" mit einem von Citymanagement und "Treffpunkt" zusammen organisiertem Programm waren Beschwerden von Geschäftsleuten aus dem Fachmarktzentrum in der Mainau laut geworden, sie würden von dieser Aktion ausgeschlossen. Der erste Antrag, den die Stadt wegen der verlängerten Ladenöffnungszeiten an die zuständige Stelle bei der Regierung gestellt hatte, umfasste den Bereich Fachmarktzentrum nicht. Dies allerdings aus gutem Grund: Unmittelbar zuvor hatte die Stadtverwaltung auf Nachfrage und auf den Wunsch nach einer Ausweitung hinweisend in Bayreuth die eindeutige Auskunft erhalten, eine Genehmigung könne nur für den Kernbereich erfolgen. Das Sonder- und Gewerbegebiet Mainau werde dem Kernbereich nicht zugerechnet. Der Genehmigungsbereich erstreckte sich vom Marktplatz aus bis zur Post, zur Unterführung und zum Oberen Tor sowie entlang der Coburger Straße bis zur Abzweigung Mainau.
Auf die Beschwerden hin stellte die Stadt einen neuen Antrag, nun die Mainau umfassend. Die Entscheidung darüber wurde jetzt mitgeteilt. Die Regierung begründete sie damit, dass ein Zusammenwachsen von Innenstadt und Fachmarktzentrum sowie angrenzender Geschäfte erforderlich sei. In dem ursprünglichen Antrag sei dies nicht so dargelegt worden.
Kommentar
Hü und Hott zur Korbstadtnacht
Die Regierung verweist auf ihren Ermessensspielraum und darauf, dass sie über verlängerte Öffnungszeiten im Gebiet Mainau zunächst gar nicht habe entscheiden können, weil ja kein entsprechender Antrag vorlag. Den nachgereichten Antrag entschied sie nun wohlwollend.
Die Stadt Lichtenfels muss sich trotzdem kein Versäumnis vorwerfen lassen. Sie darf in der Zusammenarbeit mit übergeordneten Behörden verlässliche Aussagen auf konkrete Nachfragen erwarten. Gegebenenfalls auch einen Hinweis auf eine notwendige Einzelfallprüfung. Etwas zu beantragen, was von entscheidender Stelle vorab als nicht genehmigungsfähig deklariert wurde, das wäre ein merkwürdiger Stil.
Es wäre unfair, nun zu sagen: "Siehste, die hätten das nur gleich beantragen zu brauchen, jetzt ist es ja genehmigt worden." Die Verantwortlichen in Lichtenfels wollen und wollten Innenstadt und Fachmarktzentrum nicht auseinanderdividieren. Deshalb werden sie mit der Entscheidung genauso zufrieden sein wie die Beschwerdeführer.
Das Umdenken in Bayreuth darf als Einzelfallentscheidung gewertet werden. Ob diese der Regierung künftig Freude machen wird, sei dahingestellt, denn sie kann Begehrlichkeiten in anderen Städten wecken. Bei solchen Ausnahmeregelungen zum Ladenschlussgesetz wird stets ein enger Radius gezogen, und es geht um die begleitenden Aktionen; der reine Einkaufsgedanke darf nicht im Mittelpunkt stehen. Man darf auch gespannt sein, ob es von dm eine Reaktion geben wird: Der Markt in der Mainau liegt nämlich hinter der von der Regierung jetzt gezogenen Linie.