Schon seit Jahren wird in Bayern über die Einführung einer Grundwasserabgabe diskutiert. Die CSU war lange Zeit strikt dagegen. Nun kommt bei der Klausurtagung im oberfränkischen Kloster Banz ein neuer Ansatz aus der Fraktion.
Die CSU macht neuen Vorstoß zum sogenannten Wassercent: Im koalitionsinternen Disput um die Einführung einer solchen Wasserabgabe hat CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek überraschend einen neuen Vorschlag vorgebracht. "Wir haben einen Vorschlag den Freien Wählern unterbreitet", sagte er am Dienstag, 17. September 2024, im Rahmen der Klausurtagung der CSU-Abgeordneten in Kloster Banz bei Bad Staffelstein (Landkreis Lichtenfels).
Bei dem "Wassercent" handelt es sich um eine Wasserentnahmeabgabe, die für die Entnahme von Grundwasser und Oberflächenwasser erhoben wird. Das Konzept sieht konkret eine Abgabenhöhe von zehn Cent pro Kubikmeter vor. Dies würde im Durchschnitt eine Zahlung von vier bis fünf Euro pro Jahr pro Person im Haushalt bedeuten. Neben der Abgabenhöhe sieht der CSU-Vorschlag auch keine Unterscheidung vor, um welche Art von Grundwasser es sich handelt.
CSU-Vorschlag: Zehn Cent pro Kubikmeter
Das sogenannte Tiefengrundwasser, das von kommerziellen Unternehmen zur Mineralwasserproduktion abgepumpt wird, würde somit ebenso viel kosten wie oberflächennahes Grundwasser.
Gemäß den Angaben sieht der von Holetschek präsentierte Diskussionsvorschlag vor, dass der Wassercent zunächst von allen Nutzern erhoben wird. Denkbar seien jedoch auch Ausnahmen, ein Belohnungssystem für Sparmaßnahmen und eine Freigrenze für bestimmte Abnehmer.
Holetschek unterstrich, dass die vorgelegten Eckpunkte nicht in Stein gemeißelt seien, sondern als Grundlage für weitere Gespräche mit den Freien Wählern innerhalb der Regierung sowie mit Vertretern aus Landwirtschaft, kommunalen Spitzenverbänden und der Wirtschaft dienen sollen. Der CSU sei wichtig, dass die Abgabe "fair, gerecht und unbürokratisch" umgesetzt werden könne. Der CSU-Landtagsfraktionschef betonte, es bedürfe keiner neuen Kontrollsysteme zur Überwachung der Wasserentnahme. Der Staat müsse hier zunächst neues Vertrauen aufbauen. Nach einigen Jahren könne eine Evaluation zeigen, ob das System funktioniere.
Umfrage: 54 Prozent der Befragten befürworten Wassercent - Abgabe auch für Trinkwasserschutz
Pünktlich zur Klausur stellte Holetschek seiner Fraktion laut Teilnehmern auch eine von der CSU in Auftrag gegebene Umfrage des Markt- und Politikforschungsinstituts dimap vor. Laut dieser wären 54 Prozent der Befragten grundsätzlich bereit, sich finanziell am Wasserschutz in Bayern zu beteiligen. 37 Prozent lehnten dies ab, während 9 Prozent keine Angabe machten.
Fraktionschef Holetschek machte zudem deutlich, dass die Einnahmen nicht nur für den Bau und Erhalt von Wasserleitungen genutzt werden sollten, sondern auch explizit für den Schutz von Grund- und Trinkwasser.
Wir können nur hoffen dass das Ergebnis aus Brandenburg auch bei uns Schule macht und diese unseligen "Christlichen" in die letzte Schulbankreihe gesetzt werden.
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Steuern fließen oft in einen allgemeinen Haushalt und sind nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus verschiedenen Steuern in einen gemeinsamen Topf gehen und dann nach den Prioritäten und Bedürfnissen des Staates verteilt werden.
Manchmal werden Steuererhöhungen oder neue Steuern mit bestimmten Namen oder Zwecken versehen, um sie für die Öffentlichkeit verständlicher oder akzeptabler zu machen. Dies kann dazu beitragen, die Akzeptanz zu erhöhen, auch wenn die Mittel letztlich flexibel verwendet werden.