Das Verwaltungsgericht Bayreuth weist die Klage des Veranstalters ab. Er wollte eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Es wird kein Street Food Festival vom 24. bis 26. Juni auf dem Schützenplatz geben. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klage des Veranstalters gegen den Bescheid des Landratsamtes ab. Darin hatte die Behörde keine Ausnahmegenehmigung für die Veranstaltung erteilt.
Aktuell sind solche Veranstaltungen im Freien mit bis zu 200 Personen möglich. Geht die Zahl der Besucher darüber hinaus, muss das Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung ausstellen. Dort sah man das Infektionsrisiko als zu hoch an und auch Probleme, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können.
Zweimal hatte die Rocking High GmbH, die das Street Food Festival ausrichtet, in Bayern bereits Genehmigungen erhalten, zweimal jedoch nicht. Vor Gericht ging es um die Frage, ob sich das Landratsamt korrekt verhalten habe, was das Gericht bestätigte. Das, worum es dem Veranstalter ging, war kein Thema: "Damit, ob unser Hygiene-Konzept gut ist, hat man sich gar nicht beschäftigt, was ich schade finde", sagt Florian Gebauer, Geschäftsführer der Rocking High GmbH. Tatsächlich ging es vereinfacht gesagt darum, ob das Landratsamt formell richtig gehandelt hat.
Gebauer bedauert es, dass das Landratsamt seinen Spielraum nicht genutzt habe. "Das Infektionsgeschehen im Landkreis ist sehr gering", meint er. Eine Ausnahmegenehmigung sei deshalb zu vertreten.
Im Landratsamt teilt man seine Meinung weiterhin nicht, sagt Pressesprecher Andreas Grosch. Und auch die Lockerungen, die ab dem 19. Juli gelten, helfen hier nicht weiter. Ab dann dürfen kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen im Freien stattfinden. Doch was sind kulturelle Veranstaltungen, fragt Gebauer: "Das Problem ist, dass die Worte, die in den Bestimmungen stehen, Interpretationsspielraum zulassen."
Nun ist zumindest eines klar: Bei den Verstaltungen mit bis zu 400 Personen im Freien sitzt man auf einem Stuhl und sieht einer Darbietung zu. Bei einem Street Food Festival, selbst wenn man ihm das Prädikat "Esskultur" umhängen will, sieht das anders aus: Da bewegen sich Menschen zwischen verschiedenen Essensständen.
Deshalb brachte Gebauer ein zweiter Anlauf, das Street Food Festival unter diesem Geschichtspunkt genehmigen zu lassen, auch nicht weiter.
Mir ist das Street-Food Festival schnurzegal. Aber wenn jetzt bei schönem Wetter sich einerseits an den Badeseen die Gäste tummeln, im Stadtbereich Menschen an verschiedenen Lokalitäten zusammen sitzen und hier auf dem größeren Platz mit ständiger Frischluft sowie coronaschädlicher UV-Strahlung einer Nutzung nicht zugestimmt wird bei maximal 400 Besuchern, ist das für mich nicht mehr nachvollziehbar. In Sachsen werden demnöchst Veranstaltung mit 1000 Besuchern möglich. Es wird nie eine hundertprozentige Sicherheit geben. Es ist richtig Vor- und Nachteile abzuwägen. Aber 400 Besucher bei Tageslicht, UV-Einstrahlung, Wind ... da sehe ich weniger Probleme. Im Gegensatz wäre ja zu eruieren wie hoch die Infektionszahlen aus den Bamberger Trinkerhotspots, wie der Sandstraße sind. Damit gäbe es schon eine relative Interpretationsmöglichkeit.