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Initiative für günstige Bauplätze in Mannsgereuth


Autor: Thomas Micheel

Redwitz, Sonntag, 07. April 2019

Das Redwitzer Gremium befasste sich mit dem Antrag, das Gewerbegebiet "Austraße" in ein Misch- oder Wohngebiet abzuändern.
Es soll überprüft werden, ob das Gewerbegebiet an der Austraße in ein Misch- oder Wohngebiet geändert werden kann. Foto: Thomas Micheel


Bürgermeister Christian Mrosek informierte bei der Gemeinderatssitzung das Gremium darüber, dass die Grundstückseigentümer Udo Fischer, Oliver Bülling und Rudolf Häublein beantragt hätten, das Gewerbegebiet "Austraße" in Mannsgereuth in ein Misch- oder Wohngebiet abzuändern. Zur Begründung führen sie an, dass nach Auskunft der Regierung von Oberfranken die 25-jährige Bindungsfrist für die damalige "Industrieförderung" abgelaufen und ein anderweitiges Verfügen über das Baugebiet förderunschädlich möglich sei. Interessenten für die Bauplätze seien vorhanden, allerdings nicht für eine gewerbliche Nutzung.

Mit der Gebietsänderung könnten günstige Bauplätze entstehen, ohne dass der Gemeinde durch neue Bau- oder Erschließungsmaßnahmen größere Kosten entstehen würden.

Verwaltungsrat Heinrich Dinkel stellte hierzu die rechtlichen Richtlinien vor. Bevor eventuell ein aufwendiges Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird, müsse über das Landratsamt abgeklärt werden, ob die schon vorhandenen Gewerbebetriebe auch in einem Mischgebiet (oder Wohngebiet) insbesondere immissionsschutzrechtlich zulässig wären und nicht in eine geschützte Rechtsposition eingegriffen würde. Darauf verständigte sich der Gemeinderat.

Jürgen Gäbelein fragte nach den Kosten, die hier auf die Gemeinde zukämen. Diese gab Bau-Ingenieur Joachim Stefan mit "um die 20 000 Euro" an.

Hohe Kosten

Walther Brandner vom Ingenieurbüro SRP, Kronach, stellte die Maßnahmen an den Oberflächenwasser-Einleitungsstellen vor. Diese betreffen den Buchgraben im Industriegebiet "Redwitz - Ost". Drei Bauabschnitte seien für die Maßnahme vorgesehen. Im Herbst 2021 solle der dritte Bauabschnitt mit der Einleitungsstelle 6 und der Regenwasserrückhaltung mit Kanal und Regenwasser-Behandlungsanlage abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rund 1,15 Millionen Euro. Nicht alle Gemeinderäte sahen die Notwendigkeit dieser Baumaßnahme mit den damit verbundenen hohen Kosten ein, doch sei die Gemeinde nach dem Wasserrechtsverfahren dazu verpflichtet.

Christian Zorn, der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, der mit Jürgen Gäbelein und Simon Ehnes die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 durchgeführt hatte, stellte fest, dass das neue Computerprogramm von Nutzen sei und Zeitersparnis mit sich bringe. Die Prüfung war ohne Beanstandungen verlaufen.

Neubau des Bürgerhauses

Der Bürgermeister teilte mit, dass die Regierung von Oberfranken für den Neubau des Bürgerhauses aktualisierte Bewilligungsbescheide erlassen habe. Die Gesamtkosten würden mit rund 3,1 Millionen Euro angesetzt, davon seien 2,89 Millionen Euro förderfähig. Für die Gemeinde errechne sich ein Eigenanteil von 564 000 Euro.

Für die Neugestaltung des Hölleinplatzes liege bisher eine Rahmenbewilligung vor. Hier sei ebenfalls ein Fördersatz von 80 Prozent aus dem Programm "Innen statt außen" zugesagt.

Da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage der Gemeinde Redwitz abgewiesen hat, steht fest, dass die Gemeinde das Teilstück der B 173 alt zwischen Zettlitz und Redwitz in ihrem Gebiet als Gemeindeverbindungsstraße übernehmen muss. Dennoch bittet das Straßenbauamt um eine schriftliche Bestätigung, da ansonsten eine Verzögerung des Baubeginns eintrete. Die Gemeinde ist trotz des Gerichtsurteils weiterhin der Meinung, dass die B 173 alt zwischen Zettlitz und Redwitz die Qualität einer Kreisstraße haben wird, da sie zum einen eine Netzfunktion erfülle und deutlich mehr als die prognostizierten 600 Fahrzeuge auf ihr fahren würden. Bürgermeister Mrosek hatte bereits bei der jüngsten Kreisausschusssitzung einen entsprechenden Antrag gestellt. Eine weitere Gesprächsrunde mit Landrat Meißner und der Regierung wird zeitnah folgen.

Erfreut nahmen alle Mitglieder des Gemeinderates die Gewährung eines Bundeszuschusses von 131 971 Euro an die Gemeinde Redwitz für den Bau eines Geh- und Radweges zwischen Trainau und Unterlangenstadt auf. Dies entspricht 50 Prozent der förderfähigen Kosten von 263 942 Euro.