In Sachen Krippenplätzen ist derzeit im Landkreis Lichtenfels viel in Bewegung, es wird gebaut und geplant. Denn zum 1. August tritt ein Gesetz in Kraft, das jede Stadt und Gemeinde betrifft.
Der Termin 1. August 2013 dürfte manchem Bürgermeister ein wenig bedrohlich erscheinen. Ab diesem Tag werden nämlich Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Die Bedarfsplanung ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. In einigen Orten des Landkreises zeichnet sich eine Unterversorgung ab. Da die Kreisverwaltung als örtlicher Träger der Jugendhilfe in der Gesamtverantwortung für die Versorgung mit Plätzen steht, hat das Landratsamt mit den Gemeinden Kontakt aufgenommen. In den nächsten Monaten wird sich in der Region aber in Anbetracht des bevorstehenden Termins noch viel tun, wie Achim Liesaus als Leiter des Sachgebiets Jugend und Familie berichtet. 334 Krippenplätze gibt es schon. Räumlichkeiten für 99 Krippenplätze befinden sich im Bau, konkret geplant sind 24 und weitere 36 ebenfalls ernsthaft in der Überlegung.
Letztere sind noch nicht mit eingerechnet, wenn Liesaus bis zum Herbst eine Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren von rund 36,4 Prozent prognostiziert. Im Januar waren es noch 30,1 Prozent.
Der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen für die ganz Kleinen ist schwer einzuschätzen. Nicht zuletzt deshalb, weil zeitgleich zum August das neue Betreuungsgeldgesetz in Kraft tritt, wonach Eltern, die für ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, monatlich 100 Euro (ab 2014: 150 Euro) erhalten.
"Der Elternwille ist schwer einzuschätzen", sagt Achim Liesaus. Krippenplätze würden häufig erst kurzfristig nachgefragt. Der Bitte aus dem Kreistag, künftig regelmäßig den Jugendhilfeausschuss über den Stand der Dinge zu informieren, will Liesaus gerne nachkommen.
"Ich sehe da Klagen auf uns zukommen", argumentierte der Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion, Andreas Hügerich. "Es gibt immer noch zu viele Wartelisten!", prangerte die grüne Kreisrätin Maria Geißler-Wiener an. Andererseit waren Kinder auf solchen Listen auch schon doppelt geführt worden, wie zu erfahren war.
Liesaus weist darauf hin, dass grundsätzlich der Rechtsanspruch auch mit einem zur Verfügung stehenden Platz bei einer Tagesmutter (-vater) erfüllt werden kann. - Eine Alternative, die für Kommunen erheblich kostengünstiger wäre als beispielsweise ein Neubau oder Anbau einer Krippe. Dazu müssen aber geeignete Betreuungspersonen vorhanden sein. Im Landkreis Lichtenfels betreuen derzeit 13 solcher geschulten Kräfte in der Regel in privaten Räumen 21 Kinder.
Der Landkreis wolle diese Variante weiter voranbringen, obwohl Eltern bislang einer institutionellen Betreuung - also in einer Einrichtung wie Krippe oder Kindergarten - den Vorzug geben, wie Liesaus anmerkt. An Kindergartenplätzen für Kinder ab drei Jahren gibt es im Landkreis nach Auskunft des Jugendamtsleiters keinen Mangel. Hier stehen 1778 Plätze zur Verfügung. Für Schulkinder gibt es darüber hinaus 525 Hortplätze.