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Gynäkologe hatte Kinderpornos - Geldstrafe von 23.000 Euro


Autor: Gerda Völk

Lichtenfels, Dienstag, 26. November 2013

Wegen Besitzes von kinderpornografischem Material verurteilte das Amtsgericht am Dienstag einen 66-jährigen Gynäkologen aus dem Landkreis Lichtenfels zu einer Geldstrafe von 23.000 Euro.
Das Amtsgericht Lichtenfels einen Gynäkologen zu einer satten Geldstrafe. Die Zollfahndung hatte in seinem Wohnhaus einen USB-Stick mit Bilddateien gefunden, die zum Teil schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Symbolfoto: Friso Gentsch/dpa


Nach drei Verhandlungstagen und umfangreicher Zeugenvernehmung hat das Amtsgericht den Gynäkologen zwar vom Vorwurf der Körperverletzung in sechs Fällen freigesprochen. Im zweiten Anklagepunkt, dem Besitz von kinderpornografischem Material, wurde der Mann jedoch zu der Geldstrafe von 23.000 Euro verurteilt.
Zum Hintergrund: Dem 66-jährigen Mediziner war vorgeworfen worden, drei seiner Patientinnen ein in Deutschland nicht zugelassenes Medikament, die Drei-Monate-Verhütungsspritze Depo-Provera, verabreicht zu haben. Da sich in der Praxis neben besagtem Medikament auch Spritzen eines in Deutschland zugelassenen Medikamentes befanden, sei nicht ausgeschlossen, dass die drei Frauen diese erhalten haben.

"Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Patientinnen die zugelassenen Spritzen bekommen haben", sagte auch Staatsanwältin Bianca Franke in ihrem Plädoyer, die in diesem Anklagepunkt einen Freispruch forderte.

Hausdurchsuchung

Anders urteilte das Gericht im zweiten Anklagepunkt, dem Besitz von kinderpornografischem Material. Die Zollfahndung hatte bei einer Hausdurchsuchung am 5. Dezember 2011 im Wohnhaus des Mediziners einen USB-Stick mit Bilddateien gefunden, die zum Teil schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Auf besagtem Speichermedium befanden sich rund 20.000 pornografische Bilder jeglicher Art, sagte der mit der forensischen Auswertung beauftragte Mitarbeiter der Kriminalpolizei-Inspektion Coburg aus. Darunter waren auch die 120 Aufnahmen mit kinderpornografischem Inhalt. Das Bildmaterial wurde, laut Auswertung, zwischen dem 1. März 2009 und dem 18. November 2011 auf dem Datenträger gespeichert oder darauf zugegriffen.

In ihrem Plädoyer sprach Staatsanwältin Bianca Franke von "gewissen Indizien", die für den Besitz der kinderpornografischen Schriften durch den Angeklagten sprachen: Zum einen sei dies der regelmäßige Zugriff auf den Inhalt des Sticks. Dann habe eine ehemalige Mitarbeiterin ausgesagt, dass ihr Chef pornografische Bilder in die Praxis mitgebracht habe. Die Ehefrau scheide als Nutzerin des Sticks aus, da sie über einen eigenen Laptop verfüge und Frauen in der Regel kein Interesse an kinderpornografischen Bildern von kleinen Mädchen haben.

Staatsanwältin für 37.500 Euro

In diesem Anklagepunkt forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 37.500 Euro. Eine Zuordnung des Speicher-Sticks zu einer bestimmten Person sei nicht möglich, da jeder in der Familie Zugriff auf den Computerarbeitsplatz hatte, argumentierte Rechtsanwältin Manuela Löwinger. Zudem könnte der Stick auch noch nach der letzten Nutzung ins Haus ihres Mandanten gelangt sein. Dieses Argument schloss Richter Thomas Pohl aus. Es sei ziemlich unwahrscheinlich, dass der Stick in den drei Wochen zwischen der letzten Nutzung und der Beschlagnahmung durch die Zollfahndung ins Haus gekommen ist. Unwahrscheinlich sei auch, dass einer der zahlreichen Logis-Gäste des Hauses ihn zurückgelassen hatte.

"Ich habe mir wirklich nichts zuschulden kommen lassen", lautete der letzte Satz des Mediziners.
Auch am dritten Verhandlungstag war das Interesse an dem Prozess groß: Ein knappes Dutzend Frauen und Männer musste das Gerichtsgebäude gleich wieder verlassen, weil der Gerichtssaal bis auf den letzten Platz besetzt war.