Grünes Licht für das Neubaugebiet "Unterzettlitz-Nord"
Autor: Monika Schütz
Bad Staffelstein, Sonntag, 17. Mai 2020
In Unterzettlitz darf bald gebaut werden. Der Staffelsteiner Bauausschuss billigte den überarbeiteten Planentwurf. Es gibt wohl nur passiven Lärmschutz.
Zur ersten Sitzung in neuer Besetzung hatte Bürgermeister Jürgen Kohmann die Damen und Herren des Bau - und Umweltausschusses am Donnerstag eingeladen. Wegen der Corona-Beschränkungen fand diese im Mehrzweckraum der Adam-Riese-Halle statt.
Neben zahlreichen privaten Bauanträgen und Bauanfragen hatte sich das Gremium mit einem umfangreichen Tagesordnungspunkt zu befassen: dem Neubaugebiet "Unterzettlitz-Nord" samt dazugehörigem Bebauungsplan.
Die Träger öffentlicher Belange (Markt Ebensfeld, Landesamt für Denkmalpflege, Bund Naturschutz Lichtenfels und die Regierung von Oberfranken) hatten bis zum Stichtag keine Stellungnahmen abgegeben. Keine Einwände zum Vorhaben hatte das Staatliche Bauamt Bamberg. Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Erlass des Bebauungsplanes.
Allerdings umfasst die Fläche des Bebauungsplanes 12 559 Quadratmeter und wurde bisher landwirtschaftlich intensiv genutzt. Es handelt sich somit um ein Gebiet von niedriger Bedeutung der Kategorie I (Ackerfläche). Ausgehend von einer Grundflächenanzahl (GRZ) von 0,4 ist gemäß dem Leitfaden von einem hohen Versiegelungsgrad (Typ A, GRZ > 0,35; Anm. d. Red.: Die Grundflächenanzahl gibt den Flächenanteil eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf. GRZ 0,35 bedeutet zum Beispiel, dass 35 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen.) auszugehen. Aufgrund der im Bebauungsplan umgesetzten Regelungen zur Grünordnung ist die Ausgleichsfläche auf 6009,5 Quadratmeter zu korrigieren. Ferner sind für die Ausgleichsflächen die erforderlichen Herstellungsmaßnahmen sowie die dauerhaften Nutzungs- und Pflegemaßnahmen zu formulieren. Bei Pflanzungen sind Pflanzenarten, Pflanzdichte und Pflanzqualität zu nennen.
Nach der kurzen Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach zur Frage Überschwemmungsgebiet/Hochwasserschutz - im Umfeld des Vorhabensgebietes befinden sich keine Oberflächengewässer - sind keine Überschwemmungsgebiete oder überflutungsgefährdeten Bereiche ausgewiesen.
Laut, zu laut oder nicht laut?
Zu Gewässerschutz und Baurecht sowie Anmerkungen der Bayernwerk-AG hatte sich die Deutsche Bahn Netz-AG umfangreich geäußert. In nur 130 Metern Entfernung verläuft die Bahnstrecke Bamberg-Lichtenfels. Neue Orientierungswerte, was den erlaubten Lärm betrifft (zur Tagzeit liegt der Orientierungswert bei 55 Dezibel, nachts bei 40 Dezibel), und die neuen Zug-Zahl-Prognosen 2030 ergäben Folgendes: Für die Wohngebäude sei im Bebauungsplan nur ein passiver Lärmschutz festzusetzen, ein aktiver Lärmschutz werde entbehrlich. Das bedeutet für die Bauherren: Schlafräume hinten raus, Schallschutzfenster einbauen, aber kein Lärmschutzwall und keine Schutzwand. Dieses Gutachten vom 15. Mai 2019 hatte die DB als Anlage beigefügt.
Diese und alle vorherigen Stellungnahmen sowie den überarbeiteten Planentwurf billigte der Bauausschuss ohne eine Gegenstimme.