Die Kammer am Landgericht Coburg ist von der Mittäterschaft des 37-jährigen Angeklagten beim Ebensfelder Bankraub überzeugt, bleibt im Strafmaß aber unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Erst langes Warten, weil der Dolmetscher noch fehlt und es offenbar noch Gesprächsbedarf zwischen dem Angeklagten P. und seinen Verteidigern gibt. Dann geht alles ganz schnell: Der vorsitzende Richter Gerhard Amend verkündet das Urteil, zu dem die Strafkammer am Landgericht Coburg gekommen ist. Es ist ein Schuldspruch. Die zwei Berufsrichter und die beiden Schöffen gehen davon aus, dass der 37-jährige Kosovo-Albaner P. einer der beiden Täter ist, die am 17. Januar vergangenen Jahres die Bankfiliale in Ebensfeld überfallen haben. Der zweite Mann ist namentlich bekannt, aber flüchtig. P. wird zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.
Bei der Urteilsverkündung schlägt er die Hand vors Gesicht, seine Frau, die im Zuhörerbereich Platz genommen hat, beginnt zu weinen. Zuvor hat man sie und ihre Begleiterin zwar bange wartend, aber eher Zuversicht ausstrahlend gesehen. Als Richter Amend erläutert, was das Gericht zu der Überzeugung gebracht hat, dass der Angeklagte einer der bei der Tat vermummten Männer ist, schüttelt P. den Kopf und fällt ihm an einer Stelle sogar verneinend ins Wort. Bis zuletzt hat er das ihm zur Last Gelegte abgestritten. Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein hat ihn aufgrund einer Kette von Indizien überführt gesehen und sieben Jahre Haft gefordert. Das Gericht folgt nun in weiten Teilen ihrer Argumentation, bleibt im Strafmaß aber eineinviertel Jahre darunter.
Weil nichts anderes zu beweisen sei, müsse von einer Scheinwaffe ausgegangen werden. Doch die beiden Bankangestellten und der Kunde, die in der Gewalt der Täter waren, haben stark gelitten unter dem Geschehen, wie Amend Revue passieren lässt. Erbeutet wurden 3145 Euro. Insgesamt bleibe man bei einem Strafrahmen von drei bis 15 Jahren im unteren Drittel.
Angespannte finanzielle Situation als Motiv In der Urteilsbegründung geht der Vorsitzende Richter nur knapp auf Details ein. Er erwähnt zwar von der Anklage angeführte Indizien wie DNA-Spuren beider Männer an einer in Tatortnähe aufgefundenen Jogginghose und die Analyse des Überwachungsvideos durch einen Sachverständigen, doch dies allein würde nicht ausreichen, um den Angeklagten zu verurteilen. Maßgeblich für die Kammer sei P.s Aussageverhalten. Der hatte, durch die Polizei mit dem Tatvorwurf konfrontiert, nämlich erst ein falsches Alibi angegeben. Er sei im Kosovo gewesen. Dann den Besitz einer derartigen Hose abgestritten. Dann den Besitz eingeräumt, aber erklärt, diese Mitte 2012 dem damals kurz bei ihm untergekommenen anderweitig Verfolgten überlassen zu haben. Die Hose soll aber erst im September im Raum Bamberg, wo der Angeklagte wohnt, in den Handel gekommen sein.
Das Argument, P. habe sich durch die zunächst gemachten Aussagen vor dem schweren Verdacht schützen wollen, nimmt ihm die Kammer nicht ab. Dass es am Tattag erwiesenermaßen Gespräche zwischen den drei Personen, die als Täter in Betracht gezogen wurden, gegeben hat, spricht nach Ansicht des Gerichts ebenfalls gegen den Angeklagten.
Den Dritten, einen Arbeitskollegen, der Zugang zum wahrscheinlichen Fluchtfahrzeug hatte, klammern die Richter aus, weil er über zehn Zentimeter größer als die anderen beiden ist und sämtliche Zeugenbeschreibungen einem Beteiligten von über 1,90 Meter entgegen sprechen. Als Motiv wird P.s angespannte finanzielle Situation angeführt. P.s Rechtsanwälte Kaller und Bockemühl kündigen noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen.