Druckartikel: Einem Staffelsteiner SS-Runen ins Gesicht gemalt

Einem Staffelsteiner SS-Runen ins Gesicht gemalt


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Freitag, 11. März 2016

Unter Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen wurde im Juni 2015 ein Mann in Bad Staffelstein bemalt.
Das Amtsgericht wird sich noch einmal mit dem Fall befassen. Foto: Archiv


Ein anderer erhielt Faustschläge ins Gesicht und - womöglich - auch Fußtritte. In dem Fall um gefährliche Körperverletzung zeigte sich der Angeklagte gestern dem Gericht gegenüber nur bröckchenweise entgegenkommend.
SS-Runen, ein Hakenkreuz und das Wort Führer standen für einen jungen Mann am Ende seines Umtrunks auf Stirn, Nacken und im Gesicht. Verursacht von drei jungen Männern, die sich gegen 2 Uhr in einem Staffelsteiner Lokal mit Edding-Stift an einem Schlafenden vergingen. Der angeklagte 21-Jährige, der am Freitag vor Richter Ortwin Jaunich und Staatsanwalt Christian Pfab Platz nahm, wies das Malen des Hakenkreuzes von sich. Ansonsten gab er sich in dieser Sache geständig: "Das war ich nicht alleine, ich hab' ihm das Ohr, die Stirn und die Backen bemalt", so der Angeklagte. Von einem Hakenkreuz wollte er zu Beginn der Verhandlung gar nicht erst etwas gesehen haben.

Auf einem dem Gericht vorliegenden Foto schien die Swastika aber so groß zu sein, dass Pfab verwundert fragte: "Das kann man übersehen?" "Ich habe nur das Ohr ausgemalt", lautete eine weitere Antwort des 21-Jährigen.
Erbost zeigte sich der Staatsanwalt in diesem Fall über einen anderen Umstand. Der Angeklagte brachte vor, dass seine Freundin ihn im Körperverletzungsfall womöglich entlasten könnte. Hier warnte Pfab davor, die Freundin für eine Falschaussage "reinzuziehen", da es dann mit einer von ihr angestrebten Beamtenlaufbahn "vorbei sein könnte". Die Körperverletzung, zumindest die durch Faustschläge hervorgerufenen, sollten sich dann auch als unstrittig herausstellen. Drei Zeugen, unter ihnen auch ein Freund und Mitmaler des Angeklagten, führten das aus. Aber auch dieser Freund wies von sich, das Hakenkreuz gemalt zu haben.
Die Freundin des Angeklagten wurde an diesem Prozesstag nicht vernommen. Dabei drehte sich zumindest nach Aussage des Beschuldigten das Motiv seines Zuschlagens um sie. Er wollte darauf aufmerksam gemacht worden sein, wie jemand seine Freundin vor der Tür des Lokals beleidige. Darum ging er hinaus und darum habe er zugeschlagen. Doch Fußtritte gegen den Kopf, die eine lebensgefährliche Behandlung darstellen, habe es nicht gegeben.
Das schilderte der Betroffene ganz anders. Sehr wohl habe es einen Tritt gegen seinen Kopf gegeben und, so das 46-jährige Opfer weiter, die von ihm ausgestoßene Beleidigung gegen die Freundin des Täters auch. Aber erst, nachdem die Frau ihn habe stehen lassen, obwohl er sie auf das Malen ihres Freundes und dessen Freunde ansprach und sie gefragt habe, wie sie darüber denkt.
Immer wieder verglichen Staatsanwalt und Richter die Aussagen des Angeklagten mit den schon weit vorher in Vernehmungsprotokollen stehenden Einlassungen. Immer wieder lieferte der Beschuldigte eine veränderte Version des Tathergangs nach, bei der er vor allem die Fußtritte leugnete. Letztlich aber sollte er einräumen, dass es eine Möglichkeit zu diesen Tritten gegeben habe. Zeitweise erweckte der Beschuldigte den Eindruck, dass er vieles zugeben würde, um das Verfahren hinter sich zu bringen. "Geständnisanpassung zur Vermeidung eines Fortsetzungstermins" sei aber nicht zulässig, so Jaunich. Am 24. März wird es einen zweiten Prozesstag zur Klärung geben. Und ein Urteil.