Schock: Warum wurde diese Frau für tot erklärt?
Autor: Matthias Einwag
Bad Staffelstein, Donnerstag, 06. Juli 2017
Ursula Holbrooke wurde von der Deutschen Rentenversicherung für tot erklärt. Ohne Sterbeurkunde. Daraufhin sperrte die Sparkasse das Konto der Frau.
Ursual Holbrooke ist in Lichtenfels aufgewachsen und lebt seit vielen Jahren im Ausland. Seit gut 20 Jahren wohnt sie mit ihrem Mann, einem ehemaligen Marineoffizier, und ihrer erwachsenen Tochter in den Vereinigten Staaten. Als sie Anfang Juni nach Bad Staffelstein reiste, um sich um ihre 92-jährige Mutter zu kümmern, erfuhr sie beim Gang zur Sparkassenfiliale, dass ihr Konto gesperrt wurde - weil sie angeblich am 3. Dezember 2016 verstorben sei.
Eigentlich hatte Ursula Holbrooke Geld von dem Konto abheben wollen, auf das seit vielen Jahren ihre Rentenzahlung läuft. Sie hatte früher, als sie noch in Deutschland lebte, geringe Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung erworben, die stets auf dieses Konto flossen. Die Deutsche Rentenversicherung ließ nun 674,01 Euro angeblich überzahlte Rente zurückbuchen, was der Versicherungsträger der Sparkasse Coburg-Lichtenfels am 13. April mit einem Schreiben anzeigte. Darin steht: "Die/Der Rentenberechtigte ist am 03.12.2016 verstorben. Die Rente wurde überzahlt."
Ursula Holbrooke war baff. "Wie kann das sein?", fragte sie sich. Alle paar Monate komme sie nach Deutschland, um sich um die pflegebedürftige Mutter zu kümmern, wenn ihr Bruder sie brauche, sagt sie. Als sie Anfang Juni die Staffelsteiner Sparkassenfiliale aufsuchte, sagte ihr ein Mitarbeiter am Schalter lapidar: "Ihr Konto wurde gesperrt, weil Sie tot sind."
Fehler eingeräumt
Ursula Holbrookes Bruder, Ulrich Gebauer, telefonierte daraufhin mit der Deutschen Rentenversicherung, um anzuzeigen, dass seine Schwester lebt. Die Deutsche Rentenversicherung, so Ulrich Gebauer, habe den Fehler eingeräumt und signalisiert, das in Ordnung zu bringen und die stornierte Rente nachzuzahlen. Etwas Schriftliches sei der Familie bisher aber noch nicht zugegangen. Offenbar gebe es eine Namensgleichheit, die zur Verwechslung geführt habe, sagt Ursula Holbrooke, denn es gebe eine andere Frau ihres Namens, die jedoch einen anderen Mittelnamen führe, nicht Adelheid wie sie. Schleierhaft ist ihr aber, warum man jemanden für tot erklären kann, wenn keine Sterbeurkunde vorliegt.
"Dass man sich überhaupt nicht bei uns meldete, ist unverständlich", sagt Ulrich Gebauer, zumal seine Schwester Online-Banking mache, der Sparkasse also die Kontaktdaten und eine E-Mail-Adresse vorliegen müssen. Es sei nicht nachzuvollziehen, "dass man das macht, ohne Angehörige zu benachrichtigen oder zu recherchieren".
Die Vorgehensweise der Rentenversicherung und der Sparkasse seien überraschend in heutigen Zeiten der Terrorgefahr: "Wie kann jemand, der für tot erklärt ist, aus dem Ausland einreisen?", fragt Ulrich Gebauer, so etwas müsste bemerkt werden. "Kommunizieren die Behörden nicht miteinander? Das müsste doch auffallen, wenn jemand, der für tot erklärt ist, plötzlich mit seinem Pass einreist und kontrolliert wird."
Gesetzliche Verpflichtung
Jana Lindner-Okrusch, Pressesprecherin der Sparkasse Coburg-Lichtenfels, erklärt zu diesem Fall: "Benachrichtigungen vom Renten-Service der Deutschen Post wegen der Rückforderung von Renten erhalten wir regelmäßig circa 40 bis 50 Stück pro Monat. Eine Prüfung auf Richtigkeit ist uns nicht möglich und wird auch nicht gefordert.Aufgrund dieser positiven Kenntnisnahme eines Todesfalles sind wir gemäß Sozialgesetzbuch gesetzlich verpflichtet zu handeln. Eine Kontoauflösung erfolgt nicht. Jedoch sind alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Kundengelder zu sichern. Wir verwalten die Kundengelder der/des Verstorbenen treuhänderisch, bis wir wissen, wer der legitimierte Erbe ist. Grundsätzlich werden deshalb zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Todesfalles alle Verfügungsmöglichkeiten des verstorbenen Kontoinhabers gelöscht beziehungsweise gesperrt."