Ehefrau misshandelt - ein Jahr auf Bewährung
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Dienstag, 29. Oktober 2013
Das Amtsgericht verurteilte einen 41-Jährigen zu einem Jahr auf Bewährung. Er hatte seine Frau sogar mit einem Besenstil geschlagen.
Sichtlich unwohl fühlte sich am Dienstag im Amtsgericht eine Frau in der Rolle der Zeugin. Der Mann, dem sie nach langer Zeit wieder begegnete, war immer wieder handgreiflich gegen sie geworden. Damals, als sie noch verheiratet waren und einen gemeinsamen Hausstand in Burgkunstadt führten. Fünf schwerwiegende Vorwürfe häuslicher Gewalt brachte Staatsanwalt Michael Imhof gegen den 41-jährigen Angeklagten vor, geschehen im Juni und Juli 2010.
Der Angeklagte selbst zog es vor, zur Anklage zu schweigen. Er beauftragte seinen Verteidiger Björn Kleyhauer, das Wort für ihn zu führen. Erst gegen Ende des Prozesses sollte er sich mit eigenen Worten bei seiner Ex-Frau entschuldigen.
Diese hatte im besagten Zeitraum der Anklage viel zu ertragen. Im gesamten Eheleben wohl noch weit mehr, wie ihre Anwältin Jessica Gralher zu einem späteren Zeitpunkt festhielt.
Mittels Besenstil hatte der Angeklagte seine Ex-Frau geschlagen. Zudem warf er ihr das heiße Innere einer Cappuccino-Tasse entgegen, während die Frau ihr Kind auf dem Schoß hatte. Zu einem anderen Zeitpunkt bedrohte sie der Mann mit einem schweren Stein, den er in der Hand hielt, um sie zu einer Antwort zu zwingen. Drei-, viermal soll er die Frau ins Gesicht geschlagen und zudem auch eine Kaffeetasse nach ihr geworfen haben.
Dass das Gericht es dennoch mit einer geläuterten Person zu tun habe, versicherte Rechtsanwalt Kleyhauer, der die Interessen des Beschuldigten vertrat. So brachte er auch ins Spiel, dass es zu den Tatzeitpunkten ganz allgemein Eheprobleme gegeben habe und dass die Übergriffe seines Mandanten weniger mit einer generellen Gewaltbereitschaft zu tun habe, dafür aber umso mehr mit den damals akuten Schwierigkeiten. Er ging sogar noch weiter und erwähnte, dass die Ex-Frau seinen Mandanten habe "fertigmachen" wollen und der Mann nun auch fertig sei.
In Burgkunstadt ist der 41-Jährige nicht geblieben - ihn zog es nach Hamburg, wo er derzeit von einer geringfügig bezahlten Beschäftigung lebt. Dies alles bat der Anwalt Richter Thomas Pohl zu berücksichtigen. Ferner bat er um ein Gespräch abseits des Protokolls nur mit Richter und Staatsanwalt.
Pohl gestattete dies und lud auch die Verteidigerin der Zeugin dazu. Somit wurde die Verhandlung kurzzeitig unterbrochen. Als sie wieder aufgenommen wurde, ließ Pohl verlautbaren, worin Einigkeit erzielt wurde: Sollte der Angeschuldigte alle ihm zu Last gelegten Vorwürfe einräumen, hätte er mit einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe zwischen nur zehn und 14 Monaten zu rechnen.
Alle Vorwürfe bestätigt
Der Vollständigkeit halber und um das Gehörte zu festigen, sollte aber auch die Ex-Frau Anhörung finden. Die 46-Jährige bestätigte in aller Ruhe all die Vorwürfe, die dem Angeklagten vorgeworfen wurden. In jedem einzelnen Punkt schien die Frau ihre Erinnerung bewahrt zu haben. Seitens ihres Ex-Mannes wurden gegen ihre Einlassungen auch keine Proteste erhoben.
Dessen Zukunft wurde als positiv angesehen. Sowohl der eigene Anwalt wie auch der Staatsanwalt, letztlich auch der Richter, gingen davon aus, dass Gewalt zur Vergangenheit des Beschuldigten gehört. "Die günstige Sozialprognose, die erkenne ich an", sagte Pohl wörtlich.
Ein Jahr Haft auf Bewährung erging gegen den 41-Jährigen, der sein Leben in der Hansestadt neu sortieren soll. Als Bewährungsauflage muss er 800 Euro an seine Ex-Frau zahlen.