Prägende Bauvorhaben wurden in der jüngsten Sitzung des Ebensfelder Marktgemeinderats auf den Weg gebracht.
Als wegweisende Entscheidung zu werten ist ein Beschluss im Rahmen der Dorferneuerung in Kleukheim. Der Markt Ebensfeld beabsichtigt, zwischen dem Ortsende Kleukheims und der Gemeindegrenze zu Scheßlitz einen rund 2,2 Kilometer langen Geh- und Radweg entlang der Straße 2187 zu errichten.
Die Realisierung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Als erste Schritt beschloss der Marktgemeinderat Ebensfeld in seiner jüngsten Sitzung Bauabschnitt 1, der - allerdings in der Höhe noch unbekannt - eine staatliche Förderung erhalten wird. Im ersten Bauabschnitt entsteht ein rund 420 Meter langes erstes Radwegstück am Ortsausgang für rund 70 000 Euro sowie die als notwendig und sinnvoll erachtete Querungshilfe, die auf rund 110 000 Euro kommt. Mit dem übrigen Teil des genannten 2,2-Kilometer-Radwegstücks, sprich dem Bauabschnitt 2, wird sich das Gremium zu gegebener Zeit gesondert befassen.
Weitere bedeutende Entscheidungen in Bausachen fielen ebenfalls in der jüngsten Sitzung des Gremiums. Das "Feriendorf"-Projekt eines privaten Campingplatz-Betreibers auf dem Gebiet "Altmainsee" bei Ebensfeld, das in seiner Dimension von anfangs 68 auf 18 Baurechte geschrumpft ist und in der jüngsten Vergangenheit für allerhand Diskussionen sorgte, steuert in der aktualisierten Version seiner Umsetzung entgegen. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat mit 14:2 Stimmen den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Altmainsee II" als Satzung.
Im Zug der öffentlichen Auslegungen konnten noch einmal Stellungnahmen eingereicht werden, die es vor dem finalen Beschluss vom Gemeinderats zu würdigen galt. Weitestgehend bezogen sich die Behörden auf ihre bereits in der frühzeitigen Beteiligung gemachten Ausführungen.
Das Landratsamt wies erneut auf das Vogelschutzgebiet und die vor diesem Hintergrund zu beachtenden Naturschutzbelange hin. Die dauerhafte Funktion der notwendigen Ausgleichsflächen sei durch Eintragung der entsprechenden Unterlassungs- und Handlungspflichten des Grundstückseigentümers in das Grundbuch abzusichern, nannte die Behörde einen weiteren zur Umsetzung unumgänglichen Punkt.
Fast genauso wird ist der bürokratische Weg beschritten bezüglich des Solarparks Draisdorf-Eggenbach. Dafür fand die öffentliche Auslegung statt. Private Unterlieger machten in ihren Stellungnahmen dabei einmal mehr darauf aufmerksam, dass es durch die Umnutzung der Flächen bei Regen zu höherem Wasserabfluss komme und forderten eine Wasserableitung, die verhindert, dass ihre Ackerflächen belastet werden. Die bauliche Umsetzung des Vorhabens soll dem Rechnung tragen, so die Quintessenz der aktualisierten Fassung des Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans.
Die Jagdgenossenschaft weist darauf hin, dass durch das Solarpark-Projekt das Jagdrevier Eggenbach deutlich an Attraktivität verliert und zudem bestehende Wildwechsel unterbunden werden.