Ebensfeld verändert sein Gesicht

2 Min
Im Zug der Dorferneuerung in Kleukheim konnte nun aber zumindest neben einer Querungshilfe ein erstes 420-Meter-Teilstück auf den Weg gebracht werden.Mario Deller
Im Zug der Dorferneuerung in Kleukheim konnte nun aber zumindest neben einer Querungshilfe ein erstes 420-Meter-Teilstück auf den Weg gebracht werden.Mario Deller

Prägende Bauvorhaben wurden in der jüngsten Sitzung des Ebensfelder Marktgemeinderats auf den Weg gebracht.

Als wegweisende Entscheidung zu werten ist ein Beschluss im Rahmen der Dorferneuerung in Kleukheim. Der Markt Ebensfeld beabsichtigt, zwischen dem Ortsende Kleukheims und der Gemeindegrenze zu Scheßlitz einen rund 2,2 Kilometer langen Geh- und Radweg entlang der Straße 2187 zu errichten.

Die Realisierung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Als erste Schritt beschloss der Marktgemeinderat Ebensfeld in seiner jüngsten Sitzung Bauabschnitt 1, der - allerdings in der Höhe noch unbekannt - eine staatliche Förderung erhalten wird. Im ersten Bauabschnitt entsteht ein rund 420 Meter langes erstes Radwegstück am Ortsausgang für rund 70 000 Euro sowie die als notwendig und sinnvoll erachtete Querungshilfe, die auf rund 110 000 Euro kommt. Mit dem übrigen Teil des genannten 2,2-Kilometer-Radwegstücks, sprich dem Bauabschnitt 2, wird sich das Gremium zu gegebener Zeit gesondert befassen.

Weitere bedeutende Entscheidungen in Bausachen fielen ebenfalls in der jüngsten Sitzung des Gremiums. Das "Feriendorf"-Projekt eines privaten Campingplatz-Betreibers auf dem Gebiet "Altmainsee" bei Ebensfeld, das in seiner Dimension von anfangs 68 auf 18 Baurechte geschrumpft ist und in der jüngsten Vergangenheit für allerhand Diskussionen sorgte, steuert in der aktualisierten Version seiner Umsetzung entgegen. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat mit 14:2 Stimmen den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Altmainsee II" als Satzung.

Im Zug der öffentlichen Auslegungen konnten noch einmal Stellungnahmen eingereicht werden, die es vor dem finalen Beschluss vom Gemeinderats zu würdigen galt. Weitestgehend bezogen sich die Behörden auf ihre bereits in der frühzeitigen Beteiligung gemachten Ausführungen.

Das Landratsamt wies erneut auf das Vogelschutzgebiet und die vor diesem Hintergrund zu beachtenden Naturschutzbelange hin. Die dauerhafte Funktion der notwendigen Ausgleichsflächen sei durch Eintragung der entsprechenden Unterlassungs- und Handlungspflichten des Grundstückseigentümers in das Grundbuch abzusichern, nannte die Behörde einen weiteren zur Umsetzung unumgänglichen Punkt.

Fast genauso wird ist der bürokratische Weg beschritten bezüglich des Solarparks Draisdorf-Eggenbach. Dafür fand die öffentliche Auslegung statt. Private Unterlieger machten in ihren Stellungnahmen dabei einmal mehr darauf aufmerksam, dass es durch die Umnutzung der Flächen bei Regen zu höherem Wasserabfluss komme und forderten eine Wasserableitung, die verhindert, dass ihre Ackerflächen belastet werden. Die bauliche Umsetzung des Vorhabens soll dem Rechnung tragen, so die Quintessenz der aktualisierten Fassung des Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans.

Die Jagdgenossenschaft weist darauf hin, dass durch das Solarpark-Projekt das Jagdrevier Eggenbach deutlich an Attraktivität verliert und zudem bestehende Wildwechsel unterbunden werden.

Die Gemeinde wird nun die notwendige Genehmigung beim Landratsamt Lichtenfels beantragen.

Nachdem in der Januarsitzung der Entwurfsplanung für die Neuaufrichtung des Dachstuhls zugestimmt worden war, stand das "Haus der Bäuerin" in Birkach erneut auf der Agenda. Der Versammlungsraum im ersten Obergeschoss des für den Ort und die Gemeinde insgesamt wichtigen Gebäudes soll nicht als Versammlungsstätte nach der Versammlungsstättenverordnung eingestuft werden, beschloss der Gemeinderat. Dadurch ist die zulässige offizielle Besucheranzahl bei Veranstaltungen im Versammlungsraum des "Hauses der Bäuerin" künftig auf 199 beschränkt.

Diese Entscheidung des Gremiums gründet letztlich auf einen Termin mit demFachplaner und der in der Planung tätigen Architektin. Die beiden Fachleute erläuterten, welche Kosten die Marktgemeinde zu erwarten gehabt hätte im Fall eines Umbau und der Nutzung dieses Raums als offizielle Versammlungsstätte. So hätte der Einbau einer Lüftungsanlage mit Heizung zusätzliche Kosten von 245 000 Euro bedeutet. Hinsichtlich der Lüftungsanlage wären zudem jährliche Wartungskosten im vierstelligen Bereich zu erwarten gewesen. Außerdem könne eine Versammlungsstätte darüber hinaus weitere Kosten nach sich ziehen, deren Höhe laut Architektin derzeit nicht beziffert werden könnten.

In der Gesamtbetrachtung entschloss das Gremium daher, vom sehr kostenträchtigen Schritt zur Nutzung als "Versammlungsstätte" abzusehen. Veranstaltungen mit 200 oder mehr Besuchern sind künftig unter Umständen mit Sondergenehmigung möglich.

Ferner wurde in der Sitzung der neue stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Prächting, Markus Fadler, bestätigt.

Das Landratsamt Lichtenfels hat den Haushal 2019 des Marktes Ebensfeld rechtsaufsichtlich genehmigt.