Der Landkreis als Bauherr
Autor: Ramona Popp
LKR Lichtenfels, Montag, 08. Juli 2019
Die Generalsanierung des Landratsamtes wirft ihre Schatten voraus. Das Haus Gabelsbergerstraße 24 soll für Mitarbeiter nutzbar gemacht werden.
Der Landkreis beantragt beim Landkreis eine Baugenehmigung. Hört sich seltsam an, ist aber der korrekte Vorgang. Konkret geht es um den Umbau des Wohnblocks Gabelsbergerstraße 24. Das Gebäude gehört dem Landkreis; seit Jahresanfang hat er darin das Staatliche Schulamt untergebracht. Bislang befanden sich Wohnungen darin, der Zuschnitt der Räume auf den drei Etagen ist davon geprägt, auf der von der Straße abgewandten Seite zeugen die Balkone davon.
Aber die Kreisverwaltung braucht mehr Platz und vor allem eine Auslagerungsmöglichkeit während der geplanten Generalsanierung. Das apricotfarbene Haus neben dem Finanzamt, parallel zur Kronacher Straße, soll dafür vorbereitet werden. Mit "verhältnismäßig wenig Aufwand" könnte laut Kreisbaumeister Stefan Weisser die Umnutzung vonstatten gehen. Allerdings: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss ein Brandschutzgutachten gemacht und umgesetzt werden. Daran kommt auch der Landkreis als Bauherr nicht vorbei, und das ist relativ teuer. Dennoch wäre diese Lösung günstiger, als wenn man Container anmieten müsste, ist sich Weisser sicher.
Und wenn man schon einen Umbau plant, wird auch an ein barrierefreies Apartment gedacht. Es soll im Erdgeschoss untergebracht werden und das nebenliegende Schülerwohnheim ergänzen. Nachdem die Berufsschulsprengel immer größer werden, steigt der Bedarf an Unterkünften für Schüler, die nicht täglich heimfahren können, erläuterte Landrat Christian Meißner (CSU) am Montag dem Kreisausschuss. Auch eine behindertengerechte Unterkunft vorzuhalten, sei eine Verpflichtung. Die Kreisräte stimmten dem Vorhaben zu.