Das Grundgesetz wird 64
Autor: Matthias Einwag
Bad Staffelstein, Freitag, 24. Mai 2013
Was die Passanten übers Grundgesetz wissen, fragten sieben Bufdis vom Bildungszentrum Bad Staffelstein am Donnerstagnachmittag auf dem Marktplatz. Es galt nämlich, mit Donuts und Sekt den 64. Geburtstag des "GG" zu feiern.
"Hallo! Dürfen wir Sie einladen? Wir feiern heute Geburtstag!" - "Wer ist denn das Geburtstagskind?" - "Es hat mehrere Eltern." - "???" - "Das Grundgesetz wird heute 64!" - "Erst?!"
So ähnlich hörten sich die Gespräche an, die sieben Bufdis am Donnerstagnachmittag auf dem Staffelsteiner Marktplatz mit Passanten führten. Zum 64. Geburtstag des Grundgesetzes hatten sie einen Stand aufgebaut und bewirteten die vorüberkommenden Bundesbürger mit Sekt, selbst gebackenen Donuts und Fettbemmen (fränkisch: Schmalzbrot).
Gemeinsam mit Manfred Pappenberger, Dozent am Bildungszentrum Bad Staffelstein (der früheren Zivildienstschule), hatten sie sich einen Tag auf die Aktion vorbereitet. Herausgekommen ist dabei ein Quiz über das Grundgesetz, das sie den Passanten vorlegten.
Zum Nachdenken angeregt
Die zwei jungen Frauen und fünf jungen Männer schwärmten aus, gingen auf die Menschen zu und fragten sie, was ihnen zum Grundgesetz einfällt. Die meisten kennen den Artikel 1, Absatz 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Was steht denn sonst noch da drin? Genau das hatten Manfred Pappenberger und die sieben Bufdis beabsichtigt.
"Es freut uns, wenn die Leute stehen bleiben und nachdenken übers Grundgesetz", sagt Anna-Lena Hermann, die derzeit an einem Seminar am Bildungszentrum Bad Staffelstein teilnimmt. "Viele Leute sind ziemlich fit", findet Lisa Westhäußer nach knapp zweistündiger Grundgesetz-Geburtstagsfeier.
Melanie Weghorn, die vorüberkommt und spontan am Quiz teilnimmt, resümiert selbstkritisch: "Man müsste sich mehr damit befassen."
Einer der bekanntesten Grundgesetz-Ignoranten war einst der Bundesinnenminister Hermann Höcherl (CSU), der die stehende Redensart prägte, er könne doch nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen. 1963 hatte er den Verfassungsschutz verteidigt, der gegen das Grundgesetz verstoßen hatte, indem er Telefone abhören ließ: "Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen", lautete seine flapsige Bemerkung, die ihm massive Kritik eintrug.
Einer, der an diesem Nachmittag lange mit den Bufdis diskutiert, ist Hans Bialluch aus Memmelsdorf bei Bamberg. Als Jurist kann er viele Details zur Geschichte des Grundgesetzes beitragen. Darüber, dass das Grundgesetz noch immer keinen Verfassungsrang genieße, wundere er sich jedoch sehr.
Der Bufdi Julian Wenzel resümiert nach der Befragung, er sei überrascht, wie aufgeschlossen die Leute gewesen sind. "Einige", fügt er an, "haben uns sogar mit einem regionalen Kummerkasten gleichgesetzt" und all das erzählt, was sie auf dem Herzen haben.
Beatles-Hit zum 64.
"Viele waren auch überrascht, dass ihnen kein Staubsauger angedreht wird", scherzt Manfred Pappenberger über die Diskussionsfreudigkeit der Passanten. Ihm selbst bleibe der 64. Geburtstag des GG sicher auch deshalb in Erinnerung, weil ihm der Beatles-Hit "When I'm sixty-four" als Ohrwurm im Kopf erklang - ein passender Happy-Birthday-Song fürs Grundgesetz.