Brillendieb muss drei Monate in Haft
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Freitag, 14. Dezember 2018
Das Amtsgericht Lichtenfels verurteilte einen 50-jährigen, der sich schon öfter wegen Diebstahls verantworten musste.
Sonderlich beeindruckt sollte sich ein Lichtenfelser nicht zeigen, als ihm am Donnerstag im Amtsgericht Haft in Aussicht gestellt wurde. Der wegen Diebstahl angeklagte Mann wird letztlich drei Monate lang einzusitzen haben.
"Wahrheit muss bleiben", erklärte der 50-Jährige gegenüber dem von ihm zwei Meter entfernt sitzenden Belastungszeugen. Dieser erwähnte, dass der Angeschuldigte zwei, drei Brillen bei einem Optiker im Fachmarktzentrum gestohlen habe. Ein, zwei Brillen zu viel, wie der Angeklagte eifrig bemerkte. Er leugnete gar nicht den Umstand des Diebstahls, lediglich die Anzahl der Brillen.
"Probleme wegen Kleinigkeiten"
Aufgefallen war das Verhalten des 50-Jährigen am 24. April dieses Jahres einem Mitarbeiter eines angrenzenden Ladens, dem gemeinsam mit einem Kollegen auffiel, wie der 50-Jährige sich mit einem Bekannten immer wieder probeweise Brillen aufsetzte. Doch wer dieser Bekannte war, das wollte oder konnte der Angeschuldigte nicht sagen. "Ich kenne nur seinen Vornamen und weiß, dass er in Küps wohnt", erklärte der Angeklagte.
Eine Verabredung zum Diebstahl, wie von Staatsanwalt Johannes Tränkle vermutet, habe es nicht gegeben."Ich wollte nicht zappzarapp machen", ließ sich der Beschuldigte ein, schob aber nach, dass er "immer wegen Kleinigkeiten Probleme" bekomme. Mit Kleinigkeiten aber waren Diebstähle gemeint. "Sie haben aber zappzarapp gemacht", hielt Richter Alexander Zenefels dem Erklärenden entgegen. Was den 50-Jährigen damals auch verdächtig erscheinen ließ, war sein Wegrennen vom Brillenstand, bei dem er auch eine Bierdose in die Luft geworfen haben soll. Ein Zeuge sagte dies aus, ein weiterer bestätigte dies.
Ungünstige Sozialprognose
"Ich habe an diesem Tag sechs Biere getrunken", erklärte der Beschuldigte sein damaliges Verhalten, zeigte sich ansonsten aber gleichgültig gegenüber der durch Staatsanwalt Johannes Tränkle vorgebrachten Erwähnung, dass eine Haftstrafe drohe. "Kann ich nix machen, dann gehe ich und fertig." Richter Zenefels hielt fragend entgegen: "Brauchen Sie einen warmen Platz für den Winter?"
Aus Sicht des Staatsanwalts lag keine günstige Sozialprognose vor, auch wenn der Angeklagte beteuerte, außer dem Brillenvorfall keine Verhandlung mehr offen zu haben. "Da ist nichts mehr, nur noch die Brille, dann mach' ich Schluss."
Zumindest für den Diebstahl einer Brille hat sich der Verurteilte nun drei Monate lang in Haft zu verantworten, auch darum, weil es schon 14 - zum Teil geahndete - Vorfälle zwischen Diebstahl und Fahrens ohne Führerschein gab. Beim Strafmaß folgte Zenefels der Forderung Tränkles.