Im Verfahren gegen den 39-Jährigen, der im März 2013 in Schönbrunn (Stadt Staffelstein) seine Lebensgefährtin tötete, kamen am Dienstag Zweifel an Aussagen des Angeklagten auf. Am zweiten Prozesstag gab es bewegende Momente am Coburger Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft bestand auf einer Vernehmung der Kinder, 9 und 14 Jahre alt, weil sie sich davon Aufklärung in der Frage nach aggressivem Verhalten des von so vielen als sehr ruhig und zurückhaltend beschriebenen Angeklagten versprach. Es stand der Vorwurf im Raum, der Mann habe die Kinder geschlagen, was dieser von sich gewiesen hatte. Der Junge, aus erster Ehe der 34-Jährigen, und die fünf Jahre jüngere leibliche Tochter des Angeklagten, leben nun bei ihren Großeltern, die aus Schönbrunn weggezogen sind, wo sie einst alle gemeinsam in dem Mehrfamilienhaus wohnten, in dessen Garage sich die Bluttat abspielte.
Um den Kindern die Belastung einer Aussage im Gerichtssaal zu ersparen, verständigte man sich auf eine Vernehmung per Videoübertragung aus einem anderen Raum, wo sie sich mit einer ihnen vertrauten Familienhelferin aufhielten. Beide bestätigten Schläge durch den Vater bzw. Stiefvater.
Dem Jungen ist dies demnach häufig widerfahren, dem Mädchen selten, und "manchmal auch ohne Grund". Erschütternd dazu die Aussage der Neunjährigen, sie habe sich vor ihren Bruder gestellt, wenn der Papa ihn schlagen wollte. Die Mutter habe wohl nicht so richtig geglaubt, was sie ihr davon erzählten. Die Tochter sagte zudem, eher habe der Bruder auf sie aufgepasst als der Vater, weil der häufig geschlafen habe. Und dass sie Essen von der Oma ein Stockwerk höher hätten holen müssen.
Der Richter wurde energisch Als der Angeklagte über seinen Verteidiger anschließend den konkreten Grund für eine körperliche Züchtigung des Buben erklären ließ, platzte dem Vorsitzenden Richter Gerhard Amend der Kragen.
"Er kann uns nicht weismachen, dass er nur der Friedliche war, der immer gesorgt hat", sagte er an die Adresse des 39-Jährigen gerichtet.
Gerichtsmediziner Professor Betz aus Erlangen brachte mit dem Ergebnisbericht der Sektion der Leiche auch die Aussage des Angeklagten ins Wanken, wie es zu der Tat gekommen sei. Jener, der für das eigentliche Geschehen eine Erinnerungslücke geltend macht, hatte berichtet, bei dem vorausgegangenen Streit in der Garage habe seine Lebensgefährtin ein dort liegendes Messer gegriffen, damit vor ihm herumgefuchtelt und ihm bei seinen Abwehrbewegungen die Schnittverletzungen zugefügt, die er an den Händen hatte. Betz legte aber dar, dass die Befunde dafür sprechen, dass der Frau zuerst mit Holzlatten auf den Hinterkopf und - wohl in Abwehrhaltung - gegen die Elle, die dabei brach, geschlagen wurde. Erst danach sei das Messer zum Einsatz gekommen.
Der Mediziner sprach von mindestens 50 Stich- und Schnittverletzungen am ganzen Körper. Vier Stiche in die Brusthöhle führten zu massivem Blutverlust, Atemversagen und schließlich zum Tod. Es gebe keinen Beleg dafür, dass die Frau das Messer gegen den Mann geführt hat, wie er es schilderte. Vielmehr sei es bei solchen mit großer Wucht ausgeführten Taten zu beobachten, dass derjenige, der das Messer führt, durch ein Abrutschen auf die Klinge selbst Verletzungen erleidet.
Die 34-jährige Frau hatte die Trennung in die Wege geleitet, was ihr Partner nicht wollte; am Tattag war diesbezüglich ein Gerichtstermin angesetzt.
Plädoyers am Freitag Auch am zweiten Prozesstag wurden bis in die Abendstunden Zeugen vernommen.
Der zuletzt gehörte psych iatrische Gutachter Cornelis Stadtland sagte, wenn der Teil des Geschehens unmittelbar vor der Tat, an den der Angeklagte vorgebe, eine exakte Erinnerung zu haben, laut den Befunden des Gerichtsmediziners nicht so gewesen sein kann, dann seien auch seine weiteren Angaben und sein angeblicher Blackout kritisch zu beurteilen.
Die Verhandlung wird am Freitag mit den Plädoyers fortgesetzt. Für Totschlag sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von fünf bis 15 Jahren vor; Abweichungen gibt es je nach Beurteilung der Schwere der Tat. Mit einem Urteil ist am Montag zu rechnen.