Am Montag, 21. Januar, beginnt in Coburg das Verfahren gegen den 76-jährigen Michelauer, der im April vergangenen Jahres seine Frau mit einem Beil erschlagen hat. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit aus.
Die Bluttat machte Ende April 2012 viele Menschen fassungslos. An einem Sonntagnachmittag wurde eine 75-jährige Michelauerin auf einer Gartenliege liegend von ihrem Ehemann hinterrücks mit einem Beil erschlagen. Das Verhältnis der Eheleute zueinander und die Probleme waren mit einem Mal ein öffentliches Thema, die drei Kinder mussten neben der schrecklichen Tat auch dies verkraften. Wenn nun am Montag der Prozess in Coburg beginnt, werden sie auch vor Gericht als Zeugen erscheinen müssen.
Zwei Verhandlungstage
Schon am Tag nach der Tat sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Anton Lohneis, es sei davon auszugehen, dass der Täter nicht ins Gefängnis, sondern in eine psychiatrische Klinik kommen wird - in Sicherungsverwahrung. Gestützt auf medizinische Gutachten wurde daher nun auch nicht "Anklage erhoben". Der juristische Terminus lautet in diesem Fall "Antragsschrift im Sicherungsverfahren".
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 76-Jährige die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Ihm werden eine komplexe Demenzerkrankung sowie eine organisch-wahnhafte Störung attestiert, wodurch seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben gewesen sei. Der Mann wird auch forthin als für die Allgemeinheit gefährlich eingestuft.
Es geht um Mord, nicht etwa um Totschlag oder eine Tat im Affekt. Denn das Tötungsdelikt wurde nach allem, was man weiß, mit Heimtücke ausgeführt. Das Opfer hatte damit nicht rechnen können; mindestens 19 Hiebe mit dem Beil trafen die Frau, die noch im Garten an den schweren Verletzungen und dem massiven Blutverlust starb.
Damit geht es nach unserer Rechtsprechung auch um "lebenslänglich" - allerdings nicht als Freiheitsstrafe in einem Gefängnis, sondern in Form einer Unterbringung in einer Psychiatrischen Anstalt. Der Täter, der direkt nach der Tat durch einen Unterbringungsbefehl ins Bayreuther Bezirksklinikum kam, wird von dort auch zum Prozess nach Coburg gebracht werden. Und er muss damit rechnen, auch weiterhin weggesperrt zu bleiben.
Eine Freilassung sei in solchen Fällen nur möglich, wenn keine Gefahr mehr von der Person ausgeht, erläutert ein Justizsprecher. Vergleichbare Anstalten wie in Bayreuth gibt es in Bayern noch in Straubing und Werneck.
Als Gutachter im Verfahren wird vom Bezirkskrankenhaus Bayreuth (Klinik für Forensische Psychiatrie) der Oberarzt und stellvertretende Chefarzt Michael Zappe erwartet, außerdem eine Psychologin und ein Rechtsmediziner. Letzterer widmete sein Augenmerk der getöteten Frau.
18 Zeugen sind zudem für Montag geladen. Der Prozess vor der Ersten Großen Strafkammer beginnt um 9 Uhr und ist auf zwei Tage angesetzt. Zweiter Verhandlungstag ist Mittwoch, 23. Januar.