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Bewährungsstrafe für Drogenfahrt


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Freitag, 26. Oktober 2018

Das Amtsgericht gab einem 22-jährigen Lichtenfelser noch eine Chance - wenn er eine Reihe von Auflagen erfüllt.
Ein Mann dreht sich einen Joint mit Marihuana.  Der angeklagte 22-Jährige  versicherte vor Gericht, damit künftig nichts mehr zu haben zu wollen.Daniel Karmann


Eines Studenten wegen war das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ulrike Barausch zusammengetreten. Hatte der junge Mann wirklich eine untergeordnete Rolle bei einer Drogenfahrt im September 2017 inne? Das Gericht befand, dass eine Geldstrafe nicht mehr ausreichend sei.

Neun Monate Haft auf Bewährung - dieses Urteil war gegen den 22-jährigen Lichtenfelser nicht unbedingt zu erwarten. Doch das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass der Twen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge beging.

Rückblende: Am 28. September 2017 kam es auf dem Parkplatz eines Schnellimbiss in Neustadt bei Coburg zu Verhaftungen. Mittendrin auch der Lichtenfelser, der in eine Sache reingezogen worden sein mochte, dies aber durchaus mit eigenem Zutun. Einem Bekannten erfüllte er den Wunsch, ihn an einen Ort zu bringen, an dem die Übergabe eines Kilo Marihuana an eine junge Frau stattfinden sollte. Doch was dieser Bekannte nicht wusste, war, dass er einer nicht offen ermittelnden Polizeibeamtin ins Netz gegangen war.

Angeklagter wusste Bescheid

Mit dem Verkauf des Marihuanas hatte der Bekannte Gewinnabsichten. Da er nicht im Besitz eines Führerscheins war, bat er den Lichtenfelser ihn von seinem Heimatort im Gemeindegebiet Michelau bis nach Neustadt bei Coburg zu fahren. 50 Euro wurden für die Fahrt als Gegenleistung vereinbart, entweder in bar oder in Werte einer bestimmten Menge an Marihuana. Die vorrangige Frage war, ob der noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geratene Beschuldigte den Zweck der Fahrt kannte.

Rechtsanwalt Jochen Kaller räumte gleich zu Beginn der Verhandlung im Namen seines Mandanten ein, dass diesem "grundsätzlich schon klar" war, dass diese Fahrt "einen Betäubungsmittelhintergrund hatte". Doch später sollte er auch versichern, dass der Student diese Fahrt niemals angetreten hätte, wenn er um die zu dealenden Mengen gewusst hätte. Was dem Angeschuldigten zum Nachteil gereichen sollte, war auch, dass er schon in früheren Zeiten zwei, drei Fahrten für diesen Bekannten unternahm und jeweils mit 20 Euro oder der entsprechenden Menge an Rauschgift bezahlt worden sei. Mit wem genau sich der Bekannte bei diesen Fahrten getroffen habe, das wisse er nicht, so der Beschuldigte.

Der Bekannte selbst trat in dem Prozess auch in Erscheinung. In Fußfesseln wurde er vor Richterin Ulrike Barausch und Staatsanwalt Johannes Tränkle geführt. Allerdings zog er es vor, zu schweigen. Der 21-Jährige, der mit weiteren Hintermännern operierte, hat noch anderweitig ein Verfahren wegen Erpressung zu erwarten und mchte von seinem Recht Gebrauch, sich nicht selbst zu belasten.

"Einschneidendes Erlebnis"

Ohnedies schien die Sachlage eh klar, denn wirklich Entlastendes stand für den Lichtenfelser nicht zu Buche. Im Gegenteil, ihm konnte sogar nachgewiesen werden, dass er einen gewohnheitsmäßigen Marihuana-Konsum pflegte. Von dem Erlebten auf dem Parkplatz zeigte sich der junge Mann stark beeindruckt: "Es war so gravierend, dass ich das nicht mehr erleben möchte." Vor allem seine Mutter sei "danach komplett fertig" gewesen, was den jungen Mann belastete. Staatsanwalt Tränkle versicherte in seinem Plädoyer, dass auch er glaube, "dass das ein einschneidendes Erlebnis" war, welches der Student mit der Polizei während der Verhaftungen hatte. Auch hege er, so Tränkle, "keinen Zweifel an einer günstigen Sozialprognose" für den Angeklagten. Dennoch setzte er einen Rahmen mit 15 Monaten Haft auf Bewährung, drei Jahre Bewährungszeit sowie 500 Euro Geldauflage und regelmäßigen Drogentests.

Dieser Forderung begegnete Kaller entrüstet und rief in Erinnerung, dass dieses Strafmaß nahezu dem gleich käme, welches die Hauptdrahtzieher zu akzeptieren hatten. Das Gericht befand auf neun Monate Haft, erlegte aber eine Reihe an Bewährungsauflagen auf. Unter ihnen eine dreijährige Bewährungszeit, 60 gemeinnützige Arbeitsstunden, zweimal jährlich ein Drogenscreening und eine zweijährige Aufsicht durch einen Bewährungshelfer.