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"Bekiffter" Autofahrer aus Lichtenfels muss 500 Euro Strafe berappen


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Donnerstag, 04. Dezember 2014

Ganz normal will ein 24-jähriger Lichtenfelser mit seinem Auto unterwegs gewesen sein. Das sah der hinter ihm fahrende Polizist anders. Er sah sogar noch mehr, als er den jungen Mann anhielt und unter dessen Fahrersitz schaute.
Um Fahren unter Drogeneinfluss ging es im Amtsgericht Lichtenfels. Foto: Torsten Leukert/dpa


Im Verfahren um Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss hatte sich der Gestoppte am Donnerstag vor Richter Armin Wagner zu verantworten.

Vorsätzliches Führen eines Kfz unter Wirkung berauschender Mittel und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das waren die Worte von Staatsanwalt Michael Imhof. "Bekifft g'fahrn" traf es auf gut fränkisch, geäußert vom Strafrichter. "Ham Sie a Lizenz zum Kiffen?", fragte Wagner in nicht nur gespieltem Ernst an den Angeschuldigten gewandt. Hatte dieser nicht. Tatsächlich sind solche Lizenzen erlaubt, im medizinischen Bereich und für die Forschung. Im Straßenverkehr nicht, weshalb dem jungen Mann an jenem 22. Februar Ärger ins Haus stand.

Um 13.20 Uhr hielt ihn die Polizei in der Bamberger Straße Richtung Lichtenfels-Ost an und entdeckte bei dem "bekifften" Mann einen zum Schmauchen vorbereiteten Bong bzw. Joint unterm Sitz. Eine sich anschließende Untersuchung sollte zeigen, dass der Mann benebelt fuhr, eine Anzeige wurde auf den Weg gebracht, die Fahrerlaubnis entzogen und eine Hausdurchsuchung gab es auch. "Extrem erfreut", so ein mit Ironie aussagender Polizist, soll die Mutter des jungen Mannes über das gewesen sein, was er und seine Kollegen in seinem Zimmer dann zutage förderten.

Kräutermischungen im Netz bestellt
Im Internet will der 24-Jährige seine Konsumeinheiten bestellt haben. So etwas beinhalte eine besondere Tücke, belehrte ihn Armin Wagner. Kräutermischungen, so die oftmals irreführende Bezeichnung für Hanf, würden nicht selten in einer Betonmischmaschine mit Chemikalien behandelt. Das Drehen der Trommel würde nicht unbedingt die gleichmäßige Verteilung berauschender Wirkstoffe garantieren, was mit sich brächte, dass man für teures Geld entweder gar keinen Rausch oder zu viel und allemal ungesund abbekommen könne. Aber das Bestellen im Internet "nehme ich Ihnen nicht ab", so Wagner, der mutmaßte, dass der vor ihm sitzende junge Mann womöglich ihm bekannte Kuriere und Dealer zu schützen trachtete.

Auf die Frage, wie er seine Kräutermischungen bezahlt habe, antwortete der Gefragte "beim Postboten". Aber das ergäbe eine verfolgbare Spur, bei der "jeder Staatsanwalt vor Freude in die Luft springen würde", so Wagner, der gleichfalls aussprach, von der Antwort nicht überzeugt zu sein.

Von einer ganz normalen Fahrweise, wie der Angeschuldigte sein Fortkommen selbst einschätzte, mochte der ihn anhaltende Polizist nichts bemerkt haben. Eher wegen "zu flotter Fahrweise" sei er aufgefallen, so die Zeugenaussage des 37-Jährigen, der sich noch recht gut an den "deutlich wahrnehmbaren Kräutergeruch" im Auto erinnerte. Michael Imhof plädierte dafür, es bei einer Strafe von 500 Euro zu belassen. "Er hat seinen Führerschein verloren und ist in gewisser Weise schon bestraft", so der Staatsanwalt. Aber 30 Stunden Arbeitsauflage wollte er abgeleistet wissen.

Das Urteil kam den Forderungen weitgehend nach, bescherte dem jungen Mann aber neben 500 Euro Strafe zwar nur 15 Arbeitsstunden, dafür aber ein einmonatiges Fahrverbot nach Wiedererteilung des Führerscheins und die Auflage, sechs Monate lang an einer sozialen Maßnahme teilzunehmen.