Angeklagter muss erst einmal ins Röhrchen blasen
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Freitag, 03. Mai 2019
Immer betrunken, immer aggressiv und keine Aussicht auf Einsicht. Ein Mehrfachtäter aus Bad Staffelstein erhielt eine elfmonatige Bewährungsstrafe für Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Polizeibeamte, Beleidigung und Diebstahl
Es kommt nicht oft vor, dass ein Angeklagter vor Prozessbeginn im Amtsgericht einen Alkoholtest über sich ergehen zu lassen hat. Am Dienstag war dem so. Ansonsten zeigte sich der wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagte Mann sortiert und freundlich.
Eine Maß Bier zur Frühstückszeit gestand der für verhandlungsfähig erklärte 37-Jährige nach dem Test vor Richter Alexander Zenefels ein. Gleich vier Verhandlungspunkte brachte Staatsanwältin Julia Haderlein gegen den Bad Staffelsteiner vor. So soll er im Juli 2018 eine Wohnungstür eingetreten haben, die zwar seine war, aber dem zur Miete Wohnenden nicht gehört. Sachbeschädigung also.
Im August hingegen habe er ein Spiellokal in Lichtenfels betreten, obgleich er dort Hausverbot hatte. Als er darauf hingewiesen und des Ladens verwiesen wurde, habe sein Verhalten laut der Zeugenaussage einer im Lokal angestellten Frau noch eine Steigerung erfahren. "Er randalierte auch noch." Als Polizeibeamte eintrafen, ließ sich der 37-Jährige zu Boden fallen und äußerte die Meinung, dass er sich "Arschlöchern" gegenübersehe. Der Alkoholtest ergab damals, dass der Mann mit 1,4 Promille unterwegs war.
Beleidigend gegenüber einem Polizisten trat der Bad Staffelsteiner auch kurz vor Weihnachten auf. "Ihr seid doch bescheuert" und Kraftausdrücke kamen ihm gegenüber Beamten über die Lippen. Doch auch in diesem Jahr wurde er auffällig: Er entwendete im Januar in einem Elektro-Fachgeschäft Artikel im Wert von 300 Euro.
Immer wieder entschuldigte sich der Mann für seine Taten und führte an, dass er eine Entgiftung anzugehen gedenke. Das dürfte dringend notwendig sein, denn schon beim ersten Anklagepunkt, jenem mit der Tür, habe er zur Tatzeit unter der Wirkung von "sieben bis zehn Bieren" gestanden.
"Haben Sie mal überlegt, anders in die Wohnung reinzukommen?", erkundigte sich Zenefels mit ironischem Unterton und erhielt eine verblüffende Antwort: "Wie denn?" Dem Hinweis auf den Schlüsseldienst begegnete der auf der Anklagebank sitzende Mann mit zu hohen Kosten für diese Dienstleistung.
Zum Vorfall im Fachmarkt hatte er auch eine Erklärung, die ein Eingeständnis war: "Ich war betrunken und wollte Musik hören." Alles in allem sollte der 37-Jährige, der sich schon der Erschleichung von Leistungen, des mehrfachen Diebstahls und der Sachbeschädigung schuldig gemacht hatte, bei Haderlein keine Einsicht für Bewährung wecken. Die Staatsanwältin hielt ihm vor, dass er von einer Geldstrafe wohl nicht zu beeindrucken sei. Sie hielt ihm überdies noch etwas noch weniger zugute: "Ich habe da überhaupt keine Hoffnung, dass der Angeklagte das mit der Entgiftung durchzieht."