Amtsgericht Lichtenfels verurteilt Rentner wegen Diebstahls zu Geldstrafe von 800 Euro

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Ein mitgeführtes Mini-Messer fiel bei einem Diebstahl in eine Art Grauzone und brachte einem Rentner eine Anklage wegen Diebstahls mit Waffe ein.

Das hätte sich der Frührentner aus Teuschnitz so sicherlich nicht gedacht: Sein mit sich geführtes Mini-Messer fiel bei einem Diebstahl in eine Art Grauzone und brachte ihm eine Anklage wegen Diebstahls mit Waffe ein.

Immer wieder sollte der Angeklagte am Dienstag vor dem Amtsgericht Lichtenfels den Anlauf unternehmen, seine Harmlosigkeit zu beteuern. Und was ihn, der bislang keine Vorstrafen hatte, dazu bewog, am 23. April 2018 in einem Lichtenfelser Baumarkt Scharniere und Schrauben zu stehlen, mochte oder konnte er sich auch vor Richter Alexander Zenefels nicht erklären: "Es gibt für mich keine konkrete Erklärung, weshalb ich das getan habe", sagte der 57-Jährige. Und weiter: "Ich versuche auch schon seit Monaten, das zu ergründen."

Das strittige Messer, wegen dem es zur Anklageverschärfung in Richtung Waffe kam, war ein sogenanntes Cutter-Messer. Aber keines von der massiven Sorte, bei dem es echte Klingenlänge oder ein Magazin für Ersatzklingen gibt. Nichts, das als Bedrohung wahrgenommen werden könnte. Richter Alexander Zenefels nahm einen Zollstock zur Hand, um die Klingenlänge zu messen. Maximal ausfahrbar lag sie bei zwei Zentimetern.

Staatsanwaltschaft sieht Waffe

"Weil ich oft mit Holz zu tun habe, benutze ich es, um mir Spreißel aus der Haut zu ziehen", beteuerte der Angeklagte und erklärte so das stete Mitführen dieses Mini-Instruments. Überdies, darauf verwies seine Anwältin Sylvia Pretzsch, habe ihr Mandant das Messer vor dessen Beschlagnahme eher in einer Art Herrenhandtasche mit sich geführt, weniger am Leib. Die Staatsanwaltschaft definierte das Messer weiterhin als Waffe, wohingegen Richter Alexander Zenefels von einem "ganz nach unten reduzierten Grenzfall" sprach. Auch ließ er sich vom Angeklagten demonstrieren, wie dieser mittels der kleinen Klinge die Verpackung des Diebesguts im damaligen Wert von 17,76 Euro öffnete.

Der Strafforderung der Staatsanwaltschaft, die bei dem Vorwurf Diebstahl mit Waffe blieb und eine Geldstrafe von 2250 Euro forderte, folgte Zenefels in seinem Urteil nicht: Wegen einfachen Diebstahls verhängte er eine Geldstrafe von 800 Euro.

Der Verurteilte selbst schien beeindruckt von dem, was seine Tat auslöste und mit sich brachte. "Ich bin zuversichtlich, dass mir das für den Rest meines Lebens nicht mehr passiert", meinte der 67-Jährige vor dem Verlassen des Gerichtssaals.