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24-jähriger Lichtenfelser hat seine Drogenvergangenheit hinter sich gelassen


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Donnerstag, 26. Oktober 2017

Vorsätzlicher unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz solcher wurde einem 24-jährigen Lichtenfelser zu Last gelegt.
Mit einer Bewährungsstrafe kam ein 24-jähriger Lichtenfelser davon.Symbolbild


Ruhig, gefasst und beinahe in sich versunken wirkte der 24-jährige Angeklagte vor Prozesseröffnung. Was ihm am Mittwoch bevorstand, war seine erste Bekanntmachung mit der Justiz, blieb er bislang doch unbescholten. Vorsätzlicher unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz solcher wurde ihm zu Last gelegt. Und zudem noch eine Trunkenheitsfahrt.
"Na, ich möchte auf jeden Fall sagen, ich bin jetzt clean, nehme das nicht mehr und bin weg davon", erklärte der beschuldigte Lichtenfelser Mechaniker umstandslos, nachdem ihm Richterin Ulrike Barausch das Wort erteilte. Zweimal, so Staatsanwältin Franziska Winkler, habe der junge Mann zwischen Oktober 2016 und April 2017 von einem Weidhausener in Coburg und Lichtenfels je zehn Gramm Marihuana zum Preis von 100 Euro gekauft. Mit dieser Person sei er am 12. April nach Bamberg gefahren, selbst am Steuer sitzend. Hintergrund: Er wollte noch mehr Rauschgift erwerben.


84 Gramm Marihuana

800 Euro, so die Ermittlungsrecherchen der Staatsanwaltschaft, habe er dafür dem Weidhausener Mittelsmann in die Hand gegeben. Was dann wie genau abgelaufen ist, dazu blieb es dunkel. "Ich habe ihn nach Bamberg-Gartenstadt reingefahren, dann ist er in ein Haus rein, bei wem er war, das weiß ich nicht", so der Mechaniker. 84 Gramm Marihuana habe ihm der Rückkehrer aus dem Haus in die Hand gegeben. Ware, die ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sei und mit der er nicht habe Handel treiben wollen, wie der 24-Jährige ausdrücklich erklärte.
Doch mit der Transaktion war der 12. April 2017 für den Angeklagten noch nicht vorüber, denn es sollte etwas folgen, das ihm ewig in Erinnerung bleiben dürfte: die Heimfahrt. An der Autobahnausfahrt Ebersdorf bei Coburg geriet er kurz vor 19 Uhr in eine Polizeikontrolle. Nicht nur, dass jetzt das Marihuana sichergestellt wurde, es sollte sich auch durch eine Blutprobe herausstellen, dass der Lichtenfelser unter Einfluss von Marihuana gefahren ist. Eine Trunkenheitsfahrt also. "Haben Sie Ihren Führerschein noch?", erkundigte sich Richterin Ulrike Barausch, an den Angeklagten gewandt. Der bejahte, wurde aber von Staatsanwältin Winkler mit "Ich fürchte nicht mehr lange" unterbrochen. Sie verwies darauf, dass schon allein seitens des Landratsamtes der Führerscheinentzug eingeleitet würde.
Allzu weit habe er es nicht zu seiner Arbeitsstelle, erklärte der Beschuldigte auf die Frage, wie dringend er seinen Führerschein denn benötige. Sein Arbeitgeber, so der Mann, wisse auch nichts von dem Vorfall. Allerdings die Eltern und die "sind nicht begeistert". Insgesamt dürfte der Lichtenfelser einen guten Eindruck bei Gericht hinterlassen haben. Immer wieder erklärte er, dass er mit dem Weidhausener Mittelsmann gebrochen habe. An sich habe er auch nie einen Drang verspürt, Drogen kennenlernen zu wollen. Doch von dem Weidhausener sei er diesbezüglich "auf Cannabis angesprochen" und "mehrmals angegraben" worden, bis er nachgegeben habe. "Jetzt aber bin ich clean und rede auch meinem Freundeskreis zu Drogen ins Gewissen."
In ihrem Plädoyer stellte Staatsanwältin Winkler heraus, dass man es mit einem "besonders kooperativen und geständigen" Angeklagten zu tun gehabt habe. Auch zeigte sie sich überzeugt, dass die Verhandlung eine abschreckende Wirkung nicht verfehlen wird und von ihm der "heutige Tag dick im Kalender angestrichen wird". 16 Monate Haft auf Bewährung forderte Winkler, zudem den Entzug der Fahrerlaubnis samt einjähriger Führerscheinsperre. Milder betrachtete Rechtsanwalt Roland-Stephan Lehnert mit 13 Monaten Haft auf Bewährung und achtmonatiger Führerscheinsperre die Sachlage. Mit den Worten "Ich muss geradestehen für den Bockmist, den ich gebaut habe", erwartete der Angeklagte sein Urteil. Es sollte auf zehn Monate Haft lauten sowie einen neunmonatigen Führerscheinentzug. Die Bewährungszeit wird für drei Jahre gelten, zudem erhielt der 24-Jährige noch eine Bewährungsauflage in Höhe von 500 Euro sowie die Anweisung, sich Drogentests so oft wie gefordert zu unterziehen.