Zweite Meinung im Mainleuser Parkplatzstreit
Autor: Stephan Tiroch
Mainleus, Donnerstag, 09. Juli 2015
Michael Seck, Geschäftsführer des Zentrums für Kinder und Familien, zieht einen externen Feuerwehrexperten zu Rate. Dessen Urteil ist eindeutig.
Was tut ein Patient, wenn eine Operation bevorsteht? Richtig, er holt sich eine zweite Meinung ein. Das ist nichts Unübliches. Genauso hat es Geschäftsführer Michael Seck vom Zentrum für Kinder und Familien in der Mainleuser Hauptstraße gemacht. Mit dem Unterschied, dass es hier nicht um ein Krankheitsbild geht, sondern um den seit Wochen schwelenden Parkplatzstreit.
Im April geht der Ärger los
Im April geht der Ärger los, als - auf Veranlassung von Kreisbrandrat Stefan Härtlein - die Verkehrsschilder für die Feuerwehrzufahrt mit Haltverbot in der Hauptstraße aufgestellt werden. "Das führt zu den Stoßzeiten morgens und mittags zu Problemen", kritisieren Kindergartenleitung und Elternbeirat.
Um die Kuh vom Eis zu holen, schlagen Landratsamt und Bürgermeister Dieter Adam vor, im Bereich vor dem Kindergarten eine 15-Minuten-Kurzparkzone einzurichten. Damit wären alle einverstanden gewesen, denn Dauerparker gibt's beim Kinder garten eh nicht. Doch der Kreisbrandrat stellt sich quer. Die Folge: ein zweiter Vorschlag - Kurzparkzone an der Hauptstraße, ausgenommen ein Bereich von 40 Metern um den Hydranten, der frei bleiben soll.
Einigermaßen unübersichtlich
Die Situation in der Mainleuser Hauptstraße ist insgesamt ohnehin einigermaßen unübersichtlich. Beiderseits darf man mal parken, mal nicht. Hier gilt ein absolutes Haltverbot, dort ein einfaches Haltverbot, wo Be- und Entladen erlaubt ist, und dazu noch die berühmte Feuerwehrzufahrt.
Deshalb zieht die Kindergartenleitung einen externen Feuerwehrexperten zu Rate. Aber nicht irgendjemanden, sondern auch einen oberfränkischen Kreisbrandrat (Name der Redaktion bekannt). Er kommt laut Seck zu dem gleichen Ergebnis wie vor ihm schon andere Feuerwehrführungskräfte: "Es besteht überhaupt kein Handlungsbedarf." Bei einer Breite von 13 Metern - Fahrbahn plus Gehsteig - sei genügend Aufstellfläche für die Feuerwehr vorhanden. Der Fachmann habe einen Vergleich angestellt: Was wäre in einer engen Innenstadtlage zu tun, wo die Straßen nur dreieinhalb oder vier Meter breit sind? Dürfte dort überhaupt kein Auto mehr fahren?
Fachaufsichtlich überprüfen
Die Stellungnahme des Experten bestätigt Seck in seiner ablehnenden Haltung. "Es geht nicht darum, den Brandschutz oder die Feuersicherheit zu torpedieren. Im Gegenteil, wir versuchen selbst, durch präventive Maßnahmen im Kindergarten eine maximale Sicherheit zu gewährleisten. Aber in einer Einrichtung, in der 155 Kinder betreut werden, sind diese Einschränkungen bei den Parkplätzen unpraktikabel und nicht familienfreundlich - und, wie sich jetzt herausstellt - auch völlig unnötig." Seck bittet den Landkreis Kulmbach, "den Bescheid mit der Feuerwehrzufahrt fachaufsichtlich beurteilen zu lassen und gemäß objektiven Kriterien abzuändern".
Im Kulmbacher Landratsamt ist die zweite Expertise bereits bekannt. "Herr Seck hat uns angerufen", sagt die zuständige Abteilungsleiterin Kathrin Limmer. Über den Sachverhalt habe sie "unseren Kreisbrandrat" informiert. "Er wird sicher in irgendeiner Form darauf reagieren", so die Juristin. Sie gehe davon aus, dass eine schriftliche Begründung kommen wird.
Regierung oder Gericht?
Das weitere Vorgehen will die Abteilungsleiterin mit Landrat Klaus Peter Söllner absprechen. Eine Möglichkeit wäre es nach ihren Worten, die Fachaufsicht - also die Regierung von Oberfranken - einzuschalten. Oder es gibt einen neuen Bescheid mit konkretisierter Auflage und Begründung. "Dann stünde der Klageweg offen."