Zirkus-Löwen werden in Kulmbach zum Zankapfel
Autor: Andreas Schmitt
Kulmbach, Donnerstag, 29. Juni 2017
Das Gastspiel des Zirkus Althoff wird überschattet von der Diskussion um die Unterbringung der Wildtiere.
Fünf Löwen leben seit einigen Tagen mitten in der Stadt. Ihr Käfig steht gut einsehbar an einer der meist befahrenen Kreuzungen - direkt an der Hans-Hacker-Straße gegenüber dem "Fritz".
Eigentlich kein Wunder, dass die wilden Tiere des Zirkus` Althoff, der heute seine erste Vorstellung gibt, für Aufsehen und Diskussionen sorgen. Die Stadt, die keine Genehmigung erlassen muss, da der Zirkus auf Privatgelände steht, macht sich Gedanken um die Sicherheit der Menschen - gerade in Anbetracht des Altstadtfestes am Wochenende. Und Tierschützer bemängeln, dass die wilden Tiere viel zu wenig Auslauf hätten.
Keine Erlaubnis dabei
"Die Schlagzeile, dass in Kulmbach Menschen von Löwen gebissen wurden, möchte ich nicht lesen", gab Uwe Angermann, geschäftsleitender Beamter im Rathaus, am Donnerstag Einblick in seine Gefühlswelt. Die Ursache seiner Bedenken: Dem Zirkus, der bis Sonntag, 10. Juli, in Kulmbach ist, fehlt eine Erlaubnis nach Artikel 37 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsrechts zum Halten wilder Tiere. Mit der Erlaubnis bestätigt die Kommune, in der der Halter gemeldet ist, dass die Person geeignet ist, wilde Tiere zu halten. Zu wilden Tieren zählen laut dem Artikel 37 nicht nur besagte Löwen, sondern auch Kampfhunde oder besondere Schlangen. Im Fall Zirkus Althoff ist die Sache kompliziert: Denn Tierdompteur Francisco Hernandez lebt nicht in Bayern und hat dementsprechend auch keine Erlaubnis nach bayerischem Recht. Für Angermann ist das der Knackpunkt: "Ich kenne die Leute schließlich nicht und bin zur Beurteilung der Situation deshalb auf diese Bescheinigung angewiesen." Deshalb sei seitens der Stadt sogar ein Auftrittsverbot für die Löwen im Raum gestanden.
Begehung wendet das Blatt
Am frühen Nachmittag wendete sich das Blatt jedoch nach einer Gelände-Begehung durch Ordnungs-, Bau- und Veterinäramt. "Der Halter konnte jetzt ein Führungszeugnis vorweisen, das von Italien aus wohl an eine der Kommunen geschickt wurde, in denen der Zirkus zuletzt aufgetreten war", berichtet Gisela Ritschel vom Ordnungsamt. Genug für das Gastspiel in Kulmbach. Für die Tage, in denen der Zirkus in der Stadt ist, wird er jetzt ohne das Papier geduldet - ohne offizielle Genehmigung nach besagtem Artikel 37. "Für die hätten wir viel länger und genauer prüfen müssen."An der Sicherheit des Käfigs gab es für Ritschel dagegen nichts zu kritisieren: "An Verankerung und Verkettung des Käfigs ist nichts negativ aufgefallen. Und die Höhe war ausreichend."
Allerdings erhält der Zirkus Auflagen: Die Verantwortlichen müssen Netze über den Käfig spannen, die direkte Sicht mit Planen verhindern und die Tiere nachts im Transportwagen lassen. Ritschel: "Sonst hätten wir Angst, dass übermütige Alkoholisierte die Tiere mit Böllern oder ähnlichem provozieren."
Doch es gibt nicht nur den Sicherheitsaspekt, durch den die Löwen zum Zankapfel werden. Unzählige Kommentatoren in sozialen Medien bemängeln eine nicht artgerechte Haltung. Die Fläche, auf der sie untergebracht sind, sei zu klein. Außerdem sei es Tierquälerei, Wildtiere zur Belustigung von Menschen zu dressieren. Von Demonstrationen und Petitionen gegen den Zirkus ist die Rede.
Zirkus widerspricht Vorwürfen
Zirkus-Pressesprecherin Joanna Weisheit widerspricht. "Die Löwen werden 24 Stunden am Tag bewacht. Wir geben unser Bestes und kümmern uns um die Tiere. Es braucht sich keiner Sorgen machen." Der Zirkus habe für alle Tiere gültige Genehmigungen. Von der Besonderheit des in Bayern geltenden Artikels 37 habe man schlicht nichts gewusst. "Das ist alles nur Bürokratie. Der Zettel ändert doch nichts am Umgang mit den Tieren", kritisiert die Sprecherin des Zirkus` aus Rheinland-Pfalz. "Wir messen bei jedem Käfig, ob er die vorgeschriebene Größe hat. Außerdem werden wir überall vom Veterinäramt überprüft."
Das Kulmbacher Veterinäramt bestätigt: "Für die Löwen und die restlichen Zirkustiere wurden uns gültige Genehmigungen nach dem Tierschutzgesetz vorgelegt." Für bis zu zwei Tiere sind zwölf und für jedes weitere Tier zusätzlich vier Quadratmeter Käfigfläche vorgeschrieben. Außenkäfige müssen für fünf Tiere 50 Quadratmeter groß sein. "Unsere Überprüfung hat keine Beanstandung ergeben", so das Veterinäramt.