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Zickenkrieg im Tanzpalast Schwingen: 25-Jährige muss zahlen


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Donnerstag, 06. Juli 2017

Der Wurf mit einem Becher an den Kopf einer Widersacherin kam einer 25-jährigen Verkäuferin aus dem Landkreis Kulmbach teuer zu stehen.
Wegen eines Becherwurfes musste sich eine junge Frau aus dem Landkreis vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: Christopher Schulz


Zwar hatte das Amtsgericht das ursprüngliche Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt. Die Angeklagte muss aber trotzdem eine Geldauflage in Höhe von 1250 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, in diesem Fall an die Diakonie Bayreuth, überweisen.


Blutende Platzwunde


Das Opfer hatte bei dem Vorfall am 23. Oktober des vergangenen Jahres kurz vor ein Uhr morgens im Tanzpalast Schwingen eine blutende Platzwunde davongetragen.

Den Wurf mit dem Plastikbecher ließ die Angeklagte über ihren Verteidiger Karsten Schieseck aus Bayreuth zwar einräumen, allerdings sei dem Ganzen eine heftige verbale Auseinandersetzung vorausgegangen. Als das spätere Opfer, 24 Jahre jung, aus einer Nachbargemeinde und ebenfalls Verkäuferin, die Angeklagte als Schlampe beschimpfte, habe sie den Becher geworfen. "Ein ganz normaler Plastikbecher", so betonte es der Verteidiger. Die Bezeichnung "Hartplastikbecher", die in der Anklage steht, könne er so nicht nachvollziehen.


Auch ein Mann im Spiel


Auch die Hintergründe des Geschehens ließ der Verteidiger anklingen. Die beiden Frauen seien schon seit Schulzeiten miteinander bekannt und hätten sich eigentlich nie leiden können. Doch damit nicht genug: Natürlich ist auch ein Mann im Spiel. Der ist der Vater des Kindes der Angeklagten, war aber auch kurzzeitig mit dem Opfer zusammen.

Sie habe den Becher aus purer Wut geworfen, nicht um jemanden damit zu verletzen, sagte die Angeklagte. Das sah das Opfer anders. Die 24-Jährige berichtete, dass ihr zunächst der Inhalt des Bechers, es war Jacky-Cola, übergeschüttet worden sei, dann habe man sich gegenseitig angeschrien - und schon habe sie den Becher am Kopf gehabt.

Obwohl der Kopf stark geblutet habe, angeschwollen sei und sie zwei Wochen lang unter Schmerzen gelitten habe, sei sie nicht zum Arzt gegangen und konnte deshalb auch kein Attest vorlegen.


"Die Beule war schon ordentlich"


"Die hatten noch nie ein gutes Verhältnis miteinander", sagte eine Freundin der Angeklagten als Zeugin. Sie wollte eigentlich schlichten, doch da sei schon der Becher durch die Gegend geflogen. Auf Anregung von Verteidiger Karsten Schieseck einigten sich Staatsanwalt Roland Köhler und Richterin Sieglinde Tettmann schließlich, das Verfahren einzustellen. Seine Mandantin habe den Becherwurf gestanden, sei nicht vorbestraft, das Opfer habe nur geringe Verletzungen davongetragen, sagte der Anwalt. Seine Anregung, eine Geldauflage von 500 Euro festzusetzen, wurde allerdings klar abgelehnt.

"Also die Beule war schon ordentlich", hatte die Richterin zuvor schon bei der Begutachtung der Beweisfotos gesagt. Mit einer Verurteilung selbst in einem minderschweren Fall käme die Angeklagte deutlich schlechter weg, so der Staatsanwalt. Also einigte man sich bei 1250 Euro zugunsten der Diakonie Bayreuth. Bezahlt die Angeklagte innerhalb von sechs Monaten, dann ist die Sache aus der Welt und die Frau gilt nicht als vorbestraft.