Wird der Thurnauer Windpark ausgebremst?

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Windkraftanlagen ragen aus dem Bodennebel heraus, Der Windpark auf Thurnauer Gemeindegebiet soll, geht es nach den Projektplanern, 2015 verwirklicht werden. Foto: dpa/Archiv
Windkraftanlagen ragen aus dem Bodennebel heraus, Der Windpark auf Thurnauer Gemeindegebiet soll, geht es nach den Projektplanern, 2015 verwirklicht werden. Foto: dpa/Archiv

Das Verwaltungsgericht Bayreuth befasst sich mit Klagen von Bürgern, die sich vor allem aus Gründen des Immissionsschutzes gegen die Windräder bei Alladorf und Kleetzhöfe wehren. Auch die 10H-Regelung ist ein Streitpunkt.

Die Pläne für den Windpark bei Alladorf und Kleetzhöfe sind weit gediehen. Schon 2015 sollen sich die Räder drehen. Doch das 50-Millionen-Euro-Projekt ist noch nicht in trockenen Tüchern. Gestern hat sich das Verwaltungsgericht mit drei Klagen von Privatpersonen befasst, die den Windpark ausbremsen könnten. Die Kläger wenden sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die das Landratsamt erlassen hat. So machte Rechtsanwalt Stefan Kollerer, der zwei Verfahrensbeteiligte vertritt, deutlich, dass sich das Wohnhaus eines seiner Mandanten in nur 700 Meter Abstand zu einem Windrad befinde. Er sprach von unzumutbaren Lärmeinwirkungen, belastendem Infraschall sowie Schattenwurf der Anlage.

Der Schwarzstorch

Sein zweiter Mandant besitzt ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück. In nur 650 Metern Entfernung sei ein Windrad geplant, so Kollerer.
Er führte zusätzlich das Argument an, dass sich auf der Scheune des Klägers eine Photovoltaikanlage befinde, die durch den Schattenwurf beeinträchtigt werde. Die für den Windpark vorgesehene Fläche sei zudem auch Lebensraum des Schwarzstorches. Beim dritten Kläger, der durch Rechtsanwalt Jürgen Bosack vertreten wurde, werden auch denkmalschutzrechtliche Aspekte angeführt. Dessen Bauernhof stelle ein Einzeldenkmal im Sinne des Denkmalschutzes dar und würde durch die Blickbeziehung zur Windkraftanlage entwertet.

Landratsamt: Es gibt Gutachten

Beklagte ist in allen drei Fällen der Freistaat. Diesen vertrat gestern Jurist Philipp Hetzel vom Landratsamt, der Genehmigungsbehörde. Hetzel verwies auf die Gutachten zur Lärmeinwirkung und zum Schattenwurf der Anlagen, die eine unzumutbare Belastung ausschließen würden. Denkmalpflegerische Aspekte seien schon bei der Aufstellung des Regionalplans eingeflossen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung hält Hetzel für nicht erforderlich. Es sei eine allgemeine Vorprüfung im Einzelfall vorgenommen worden, die eben ergeben habe, dass keine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei.

Stefan Kollerer stellte etliche Beweisanträge, die vom Gericht unter Vorsitz von Richterin Hannelore Hohl zurückgewiesen wurden. So hält die Kammer hinsichtlich der Lärmbeeinträchtigung ein Gutachten für nicht nötig. Der TÜV Süd habe die Fragen in einem Gutachten beantwortet, das nicht in Frage gestellt werde. Auch eine umweltrechtliche Prüfung durch einen Sachverständigen hält das Gericht für nicht erforderlich.

Die Entscheidung

Ob die Bescheide aufgehoben oder die Klagen zurückgewiesen werden, wird die Kammer heute bekanntgeben. Mit entscheidend wird die 10H-Regelung sein, die besagt, dass ein Windrad mit 200 Metern Höhe nicht näher als zwei Kilometer an ein Wohnhaus heranrücken darf. Die Regelung gilt nicht für Anlagen, deren Genehmigungsantrag vollständig bis zum 4. Februar eingereicht worden ist. Philipp Hetzel betonte wie der Vertreter des Projektbetreibers NewEn Projects GmbH , dass die Frist eingehalten wurde. Das sieht Stefan Kollerer anders. Er verwies auf Änderungsanträge hinsichtlich der Höhe und Positionierung der Windräder, die erst später eingereicht worden seien.