"Wir sind immer noch erschüttert"
Autor: Alexander Hartmann
Ludwigschorgast, Freitag, 22. Juli 2022
Nach dem Tod des kleinen Paul (2) wurden die Ermittlungen eingestellt. Im Interview äußert sich nun das Erzbistum Bamberg, das die Aufsicht über den Träger der Tagesstätte hat.
Für die Eltern des kleinen Paul (2), der im Juli 2021 unbeobachtet das Gelände der Ludwigschorgaster Kindertagesstätte verlassen konnte und in der Folge auf dem Nachbargrundstück in einem Wasserbecken ertrunken ist, war es ein Schock: Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die Erzieherinnen wegen versuchter Tötung eingestellt. Gegen den Träger der Einrichtung, die Kirchenstiftung St. Bartholomäus in Ludwigschorgast, wurde gar kein Verfahren eingeleitet. Die Aufsicht über die Stiftung obliegt dem Erzbistum beziehungsweise dem Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg. Wie das Erzbistum den Ermittlungsausgang bewertet und welche Folgen aus der Tragödie gezogen wurden? Wir haben dazu Pressesprecher Harry Luck befragt.
Die Ermittlungen gegen die drei Beschäftigten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung sind eingestellt worden, gegen den Träger wurde nach der ersten Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wie froh sind Sie, dass kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden konnte?
Sind die Erzieherinnen weiterhin in der Tagesstätte beschäftigt?
Die drei Beschäftigten, gegen die Ermittlungen aufgenommen wurden, sind noch in der Kindertageseinrichtung tätig.
Die Eltern, die ihren Sohn durch ein tragisches Unglück verloren haben, macht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft fassungslos. Können Sie das nachvollziehen?