Wer hat den Müllhaufen in der Blaich hinterlassen?
Autor: Katrin Geyer
Blaich, Dienstag, 23. April 2013
In der Blaich hat jemand Sperrmüll auf einem Gehsteig deponiert - aber nicht zur Abfuhr angemeldet. Nun stellt sich die Frage, wer für die Beseitigung verantwortlich ist.
Drei fleckige Matratzen, ein paar alte Skier, ein Koffer, etliche Kartons: In der Friedrich-Ebert-Straße türmt sich der Müll. Sperrmüll, wie es auf den ersten Blick scheint. Oder vielleicht doch eine wilde Müllkippe?
Mit dieser Frage hat sich derzeit das Landratsamt Kulmbach zu beschäftigen. Mit dieser Frage beschäftigt sich seit einigen Tagen auch Leonhard Forster, vor dessen Wohnhaus der Müll liegt.
Hindernis für Fußgänger
In der letzten Woche, so sagt er, sei vor dem Anwesen mit der Haus-Nummer 1 Sperrmüll abgeholt worden - nach vorheriger Anmeldung beim Landratsamt, wie es im Landkreis Kulmbach seit zehn Jahren üblich ist. Offensichtlich habe jemand gemeint, seinen Sperrmüll auf diese Weise gleich mit entsorgen zu können - und wenige Meter weiter auf dem Gehsteig so Einiges abgelagert.
Die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens hatten den Auftrag, vor dem Haus Nummer 1 Müll zu entsorgen. Den zweiten Haufen ließen sie folglich unberührt. Seitdem liegt der Haufen da. "Es ist sogar noch was dazugekommen" sagt Leonhard Forster. "Der Haufen stellt ein Hindernis für Fußgänger oder für Mütter mit Kinderwagen dar." Forster überlegt sich deshalb, Anzeige zu erstatten wegen unerlaubter Müllablagerung.
Um den Verursacher zur Rechenschaft ziehen zu können, muss man ihn freilich erst mal kennen. Eines steht fest: Dem Landkreis gehört der Haufen nicht. Das betonten Detlef Zenk und Günter Söllner von der Kommunalen Abfallwirtschaft. Müll, der nicht mitgenommen wird, weil er entweder an einer nicht angemeldeten Stelle liegt oder weil sich darunter Dinge befinden, die im Sperrmüll nichts verloren haben (Autoreifen zum Beispiel), sei zunächst einmal von demjenigen zu beseitigen, auf dessen Grundstück sich der Haufen befinde. Das wäre in diesem Fall die Hausgemeinschaft des Anwesens Friedrich-Ebert-Straße 5a. Die Bewohner hätten die Kosten zu tragen - auch wenn sie nicht Besitzer des Abfalls sind.
Restmüll
Detlef Zenk hat sich in der Blaich umgesehen, nachdem auch er von einem Anwohner auf den Müllhaufen aufmerksam gemacht worden ist. Er hat festgestellt, dass sich darin neben den erwähnten Matratzen und Skiern auch Säcke mit Restmüll befinden. Die wären mit Sicherheit auch stehen geblieben, wenn der Besitzer der Gegenstände ordnungsgemäß einen Termin für die Sperrmüllabfuhr angemeldet hätte.
"Wir sind zwar grundsätzlich nicht zuständig", sagt Zenk. Wenn aber zufällig ein Sperrmüll-Auto in der Nähe gewesen wäre, dann hätte man dafür gesorgt, dass wenigstens ein Teil der Sachen wegkommt. "Wenn es geht, helfen wir schon."
Ein Müllauto war allerdings nicht aufzutreiben. Bleiben jetzt die Hausbewohner auf dem Abfall sitzen, der nicht ihrer ist? Im Prinzip ja. Und sie riskieren sogar Ärger, wenn sie nicht dafür sorgen, dass der Gehsteig irgendwann wieder sauber und ungehindert begehbar ist.
Detektivische Kleinarbeit
Oder sie machen den Verursacher ausfindig und erstatten Anzeige bei der Polizei. Manchmal gelingt es durch detektivische Kleinarbeit, herauszufinden, wer seinen Müll hier kostenlos loswerden wollte. Hin und wieder finden sich in solchen Müllablagerungen alte Zeitungen mit einem Adressaufkleber, gebrauchte Briefumschläge oder sonstiges, die Hinweise auf den Verursacher geben.
Wird der ermittelt, muss er zahlen. Ob es sich im konkreten Fall um einen Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises oder um eine so genannte wilde Müllablagerung handle, sei letztlich Auslegungssache, sagt Ralf Schröter, der im Landratsamt solche Fälle bearbeitet. Teuer werden kann es so oder so: Von 75 Euro bis zu 2250 Euro reicht der Rahmen, in dem dann ein Bußgeld fällig wird.