Was tun nach einem Wildunfall?
Autor: Adriane Lochner
Kulmbach, Freitag, 27. August 2021
Wer den Zusammenstoß mit einem Wildtier nicht Polizei oder Revierinhaber meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Aber wie kann noch lebenden Tieren helfen?
Ein Pärchen ist nachts auf einer Landstraße im südlichen Landkreis unterwegs. Rehe springen über die Fahrbahn. Der Fahrer kann bremsen, aber der Wagen erfasst ein Kitz. Das springt noch ein paar Meter und bleibt im Straßengraben liegen.
Die beiden fahren an den Straßenrand und inspizieren das Auto: keine sichtbaren Schäden. Dann sehen sie nach dem Kitz. Es lebt und scheint nur leicht verletzt. Die beiden rätseln, was zu tun ist.
Zahl der Wildunfälle steigt
Im Landkreis Kulmbach steigt die Zahl der Wildunfälle seit Jahren. Nach Angaben der Polizeiinspektionen Kulmbach und Stadtsteinach wurden 2017 insgesamt 1225 registriert, 2018 waren es 1378 und 2019 schon 1424.Nur 2020 waren es wieder weniger - wohl aufgrund der Ausgangsbeschränkungen. Die meisten Wildunfälle passieren mit Rehwild (Paarungszeit: Juli/August), Rotwild (September/Oktober) und Dammwild (Oktober/November).
Was tut man also, wenn man ein Reh, einen Hirsch oder ein Wildschwein anfährt? Markus Lang, Sachbearbeiter für Verkehr bei der Polizei in Kulmbach, erklärt: "Wildunfälle sind bei der Polizei oder beim örtlichen Jagdpächter zu melden." Ist das Tier noch am Leben, werde die Polizei sofort versuchen, den Jagdpächter zu erreichen. Andernfalls macht sich eine Streife auf den Weg.
Gefahrenstelle absichern
"Grundsätzlich lernt jeder Polizeibeamte im Rahmen seiner theoretischen Ausbildung ein schwer verletztes Tier nach einem Wildunfall mit der Dienstwaffe zu erlösen", teilt eine Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Oberfranken mit. Sie weist darauf hin, dass die Beteiligten bei Wildunfällen die gleichen Pflichten haben, wie nach jedem anderen Verkehrsunfall: "Die Gefahrenstelle muss abgesichert und bei geringfügigem Schaden beiseite gefahren werden." Sofern das Wild nach dem Zusammenstoß weiterläuft, solle man sich die Fluchtstelle und Fluchtrichtung merken, damit durch einen Jäger eine schnelle Nachsuche erfolgen könne.
Polizeioberkommissar Lang zufolge melden sich viele Leute erst Tage nach dem Unfall. Der Grund: Sie haben doch einen Schaden festgestellt und brauchen eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung. Falls noch Spuren am Fahrzeug zu sehen sind, wird diese Bescheinigung dann zwar ausgestellt, doch muss der Fahrer auch mit einer Anzeige rechnen. Nach Auskünften des Landratsamts kann die Geldbuße bis zu 1000 Euro betragen. In der Regel wird ein angefahrenes Wildtier von Polizei oder Jagdpächter getötet. Tierarzt Ingo Schmoldt, Geschäftsführer der Tierklinik Stadtsteinach, bestätigt, dass man aber auch einem Wildtier eine Notfallbehandlung zukommen lassen kann. Doch derjenige, der das Tier einsammelt, müsse sowohl finanziell als auch rechtlich die Verantwortung tragen.