Druckartikel: "Von unseren Eiern geht keine Gefahr aus"

"Von unseren Eiern geht keine Gefahr aus"


Autor: Katrin Geyer

Kulmbach, Mittwoch, 31. März 2021

Nach einem Ausbruch im Landkreis schienen die Verbraucher verunsichert. Das bekommen vor allem die Direktvermarkter von Eiern zu spüren.
Foto: Adriane Lochner


Üblicherweise dürfen die Legehennen von Bio-Landwirt Daniel Kaßel aus Windischenhaig jeden Tag auf die Wiese. Seit es wegen der Geflügelpest aber auch im gesamten Landkreis Kulmbach die Stallpflicht gibt, ist das Risiko zu groß, dass sie auf den offenen Grünflächen mit dem Kot von Wildvögeln in Kontakt kommen - auf diesem Weg wird der Erreger der Geflügelkrankheit übertragen.

Doch Hausarrest haben Kaßels Hühner trotzdem nicht. Der Biolandwirt hat improvisiert und ihnen aus Strohballen und Planen einen Auslauf gebaut. So können die Tiere nach wie vor im Gras picken und im Erdboden scharren. Ab und zu füttert Kaßel Bio-Getreide oder Luzernecobs zu. "Damit ihnen nicht langweilig wird", erklärt er. Denn gelangweilte Hühner könnten anfangen, sich gegenseitig anzupicken.

Größtmögliche Hygiene

Muss Kaßel das Innere der mobilen Hühnerställe betreten, desinfiziert er seine Schuhe, sodass auch auf diese Weise kein Wildvogelkot zu den Tieren gelangen kann. "Durch die Biosicherheitsmaßnahmen geht das Infektionsrisiko für unsere Hühner gegen Null", sagt er.

Dennoch brach der Direktverkauf ab Kaßels Hof ein, nachdem am 16. März die Bayerische Rundschau über den Ausbruch der Geflügelpest in einem Stall bei Neudrossenfeld berichtete. "Die Verbraucher schienen verunsichert", so der Landwirt. Die Veterinärbehörde hatte um den betroffenen Betrieb einen Sperrbezirk mit drei Kilometern Radius und ein daran anschließendes Beobachtungsgebiet mit zehn Kilometern Radius festgelegt.

Im Bericht hieß es weiter, dass weder Geflügel noch Geflügelprodukte das Beobachtungsgebiet verlassen dürfen - nach Angaben des Kulmbacher Veterinäramts liegen etwa 90 Geflügelhaltungen im Sperrbezirk und 320 im Beobachtungsgebiet.

Packstationen auf dem Hof

Damit die Hühnerhalter aus solchen Gebieten nicht auf ihren Produkten sitzen bleiben, sieht die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest allerdings auch Ausnahmen vor. Beispielsweise dürfen Betriebe im Sperr- und Beobachtungsgebiet weiterhin Eier verkaufen, sofern sie über eine Packstelle verfügen, wo die Eier sortiert, gestempelt und in Schachteln verpackt werden. So ist die Rückverfolgbarkeit gewährleistet.

Da nur größere Legehennenbetriebe über solche Packstellen verfügen, schien es für die betroffenen Betriebe in den Sperr- und Beobachtungsgebieten schwierig, ihre Eier zu vermarkten.

Amtsveterinär Andreas Koller zufolge steht das Staatliche Veterinäramt am Landratsamt Kulmbach jederzeit allen Geflügelhaltern für Rückfragen zur Verfügung. "Die zuständigen Mitarbeiter haben den Betrieben, die sich ans Veterinäramt gewandt haben, stets alle Möglichkeiten aufgezeigt - und dabei die Ausnahmemöglichkeiten so großzügig wie möglich ausgelegt."

Beispielsweise sei einem Direktvermarkter im Beobachtungsgebiet "kurzfristig und sehr unbürokratisch" eine Eierpackstelle vor Ort genehmigt worden, um die weitere Vermarktung der produzierten Eier übergangslos zu ermöglichen.

Die Frage, ob von Geflügel oder Eiern ein gesundheitliches Risiko für den Menschen ausgeht, wird auf der Website der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) beantwortet: "Lebensmittel wie Geflügel können ohne Einschränkungen unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen gekauft und verzehrt werden." Hühnerfleisch sollte nach wie vor gut durchgegart werden. Durch Eier könne das Virus nur dann übertragen werden, solange sie roh sind. "Das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab."

Die Wahrscheinlichkeit, dass mit dem Vogelgrippe-Virus belastete Eier in Umlauf kommen, sei zudem gering, denn "die Vermarktungsmöglichkeit betroffener Betriebe ist sehr eingeschränkt". Bei einer Infektion mit dem Virus komme es zu einer drastischen Verminderung der Legeleistung sowie zu erheblichen Todesfällen. Daher kann der Landwirt schnell reagieren.

Risiko nur bei sehr engem Kontakt

Laut Fragen-und-Antworten-Katalog der Bundesregierung besteht eine Ansteckungsgefahr für Menschen nur bei sehr engem Kontakt mit den Tieren. Bereits 1997 wurde eine direkte Übertragung von Influenzaviren von Geflügel auf den Menschen belegt. Diese erfolgt über die Inhalation von Staubpartikeln oder mangelnde Handhygiene.

"Es handelt sich bei der Vogelgrippe um ein Virus, das bisher nicht in der menschlichen Bevölkerung zirkuliert. Nach bisherigen Erfahrungen werden diese Viren auch nicht direkt von Mensch zu Mensch übertragen."

Durch genetische Veränderung könnten Viren jedoch die Fähigkeit erlangen, sich auch an menschliche Zellen anzuheften. Daher sollte man in den ausgewiesenen Risikogebieten den direkten Kontakt mit potenziell infizierten Wildvögeln vermeiden. Das heißt, wer größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot auffindet, sollte das Tier nicht berühren, aber den Fund dem zuständigen Veterinäramt oder der Polizei melden.

Verkauf jetzt in vollem Gange

Was nun Ostern betrifft, scheint der Eierverkauf im Landkreis derzeit in vollem Gange. In Kaßels Eier-Haisla in Windischenhaig werden auch gekochte und bunt gefärbte Eier zum Verkauf angeboten.

Hans-Peter Kolb, Geschäftsführer der Kasendorfer Frischeier, dem größten Legenhennen-Betrieb im Landkreis Kulmbach, hat bei dem regen Ostergeschäft kaum Zeit für ein Telefonat. Ob sich das Verkaufsverhalten der Verbraucher aufgrund des Vogelgrippe-Ausbruchs verändert hat, kann er nicht sagen, denn "jetzt mit Corona ist sowieso alles anders."