Vogelgrippe hat Auswirkungen auch auf Kulmbach
Autor: Jürgen Gärtner
Kulmbach, Donnerstag, 08. Januar 2015
Nach dem Auftreten der Vogelgrippe in Geflügelbeständen in Norddeutschland hat das Bundeslandwirtschafts-Ministerium Maßnahmen ergriffen, die auch Auswirkungen auf den Landkreis Kulmbach haben. Vor allem Züchter sind hier betroffen.
Die Züchter haben Verständnis für die Entscheidung, sagt Veterinär Andreas Koller vom Landratsamt Kulmbach. Nach dem Auftreten der Geflügelpest in Norddeutschland dürfen bundesweit keine Enten und Gänse mehr ohne Untersuchung transportiert werden.
"Zwei Aussteller mit 13 Tieren waren betroffen", erklärt Vorsitzender Wolfgang Krügel vom Kleintierzuchtverein Presseck, der am Wochenende seine Lokalschau hatte. Damit hätten sich die Folgen in Grenzen gehalten, denn es seien immer noch 385 Tauben, Puten, Hühner und Kaninchen zu sehen gewesen.
Die nächste Lokalschau im Landkreis findet an diesem Wochenende in der Mainleuser Sommerhalle statt (Samstag 14 bis 17 Uhr, Sonntag 9 bis 16 Uhr). Veranstalter ist der Geflügelzuchtverein Mainleus 1955 und Umgebung. Den trifft die Verordnung etwas härter. "Bei uns haben auch zwei Züchter abgesagt, die hätten 40 Enten mitgebracht", bedauert Vorsitzende Stephanie Becker die Entwicklung.
Die Ausstellung sei deshalb aber nicht in Gefahr. "Wir haben im Verein darüber gesprochen und halten die Veranstaltung für wichtig." Nicht nur für die Züchter, die das ganze Jahr darauf hinarbeiten, sondern auch für die Öffentlichkeit, um "das schöne Hobby vorzustellen". Und gerade in einer schwierigen Phase hoffe sie nun auf Unterstützung durch den Besuch der Bevölkerung, der immer noch weit über 200 Tiere gezeigt werden - "wunderschöne Fasane, Tauben, Hühner und Puten". Auch für die Kinder habe man sich etwas einfallen lassen.
Teurer Test: 40 Euro pro Tier
Wer Enten oder Gänse bei einer Schau zeigen will, muss sie vorher auf das Virus testen lassen. Eine Untersuchung (die Proben werden an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen geschickt), kostet jedoch pro Tier 40 Euro. "Das kann sich von uns Züchtern keiner leisten. Wenn man fünf Tiere ausstellen will, muss man ja 200 Euro zahlen. Diese Kosten sind utopisch", sagt der Kreiszuchtwart für Geflügel, Harald Kull aus Neudrossenfeld, zugleich Vorsitzender des dortigen Vereins.
Glücklicherweise sei die Hauptausstellungszeit, die im September beginnt, aber schon vorbei, betont Kull. Wer jetzt noch eine Schau veranstalte, verzichte auf Enten und Gänse. "Die Züchter hier nehmen das gelassen." Schwierig sei es allerdings für Betriebe, die vom Verkauf von Enten und Gänsen leben.
Veterinär Andreas Koller erklärt, dass im Landkreis kein Fall der Vogelgrippe aufgetreten ist und keine vermehrten Todesfälle bei Vögeln gemeldet wurden. Trotzdem sollten Geflügelhalter darauf achten, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Für das richtige Verhalten habe das Landratsamt ein Merkblatt herausgegeben, das auf der Homepage der Behörde zu finden ist.
Koller betont, dass die Verordnung eine Schutzmaßnahme für die Tiere ist, eine Übertragung des Virus auf den Menschen habe nicht stattgefunden. "Das Risiko, sich mit einer normalen Grippe anzustecken, ist viel, viel größer." Prinzipiell rät er, Fleisch zum Verzehr stets auf 70 Grad zu erhitzen, "da ist man immer auf der sicheren Seite".
Die Verordnung:
Erlass Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die so genannte Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung als Eil-Verordnung erlassen. Danach sind alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet, ihre Tierbestände vor dem Transport auf das Vorliegen der gefährlichen Geflügelpest untersuchen zu lassen.
Hintergrund Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung mit der Geflügelpest (Vogelgrippe), wenn sie sich mit dem hoch ansteckenden Erreger H5N8 infiziert haben.
Prävention Mit der Zwangstestung soll verhindert werden, dass unerkannt infizierte Tiere die Krankheit beispielsweise über Fahrzeug- oder Personenkontakte weiterverbreiten. Nur bei einem negativen Testergebnis dürfen die Tiere transportiert werden. Die Probenahme darf nicht länger als sieben Tage zurückliegen.
Aufwand Laut der Verordnung sind je Sendung 60 Tiere zu untersuchen. Werden weniger als 60 Enten oder Gänse transportiert, sind alle Tiere zu untersuchen.
Dauer Die Verordnung gilt bundesweit bis zum 31. März.