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Den Cousin betrogen: Bewährung


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Freitag, 24. Juni 2016

Ein Versicherungsvertreter hat sich die Lebensversicherung seines Verwandten auszahlen lassen. Dafür wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Versicherungsvertreter wurde am Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Symbolbild: dpa


Er hatte unberechtigt Darlehen aufgenommen, Unterschriften gefälscht und sich so über 18 000 Euro ergaunert. Dabei hatte ein Versicherungsvertreter aus dem Kulmbacher Landkreis auch noch das Vertrauen seines Cousins missbraucht. Als Quittung bekam der 57-Jährige jetzt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat wegen Betrugs und Urkundenfälschung in drei Fällen.


Finanzielle Probleme

Jahrzehntelang war der Mann für einen namhaften Versicherungskonzern tätig. Bis er plötzlich finanziell ins Schlingern kam. Er habe alles wieder zurückzahlen wollen, beteuerte er vor Gericht. Das muss er jetzt ohnehin, denn der Versicherungskonzern hatte ein notarielles Schuldanerkenntnis gefordert und gleichzeitig die Verpflichtung, den Schaden in Raten wieder gut zu machen. Tatsächlich hatte der Angeklagte von den 18 000 Euro Schaden bereits fast 7500 Euro zurückbezahlt.

Konkret hatte der Angeklagte eine Adressänderung veranlasst, so dass der Cousin überhaupt keine Korrespondenz mehr erhielt. Dann schloss er zwei Policendarlehen auf die Verträge seines Cousins ab und ließ sich einmal 7000 Euro, ein weiteres Mal 8000 Euro auf sein Konto überweisen. In einem weiteren Fall kündigte er einen Vertrag und ließ sich den Rückkaufswert in Höhe von gut 3000 Euro auszahlen.


Cousin ahnte lange nichts

Der Cousin ahnte davon lange nichts. Bis er in einer stillen Stunde seine Kontoauszüge überprüfte. Dabei stellte sich heraus, dass die Lebensversicherung schon lange nichts mehr abgebucht hat. Der Cousin wandte sich an die Versicherung und schon flog der gesamte Schwindel auf. Mittlerweile sei alles wieder korrigiert, der Cousin sei von der Versicherung so gestellt worden, als habe es nie einen Schaden gegeben, sagte der Angestellte der Versicherung. Der Cousin hatte dem Angeklagten ohnehin längst verziehen. Zunächst sei er ihm aber schon böse gewesen, sagte der 61-jährige Rentner. "Ich dachte, ich kann ihm blind vertrauen", so der Zeuge.

Dem Angeklagten selbst tat die Sache unendlich leid. Das Stornogeschäft bei Lebensversicherungen sei ihm zum Verhängnis geworden, so dass es zu finanziellen Engpässen aufgrund gewaltiger Einnahmeschwankungen kam, erläuterte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Frank Stübinger aus Kulmbach.


Hohe kriminelle Energie

Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sei zwar nicht vorbestraft und habe bereits Rückzahlungen in die Wege geleitet, doch habe er auch eine gewaltige kriminelle Energie an den Tag gelegt, indem er mehrfach die Unterschriften fälschte und damit einen extrem hohen Schaden anrichtete. Verteidiger Stübinger forderte dagegen nur 90 Tagessätze zu jeweils 40 Euro. Sein Mandant habe bereits ein Schuldanerkenntnis unterschrieben, einen großen Teil des Schadens wiedergutgemacht und stehe weiterhin im Erwerbsleben.

Das genau sollte schließlich der springende Punkt sein, denn der Angeklagte ist für einen anderen Versicherungskonzern schon wieder als Vertreter tätig. Dazu muss man allerdings regelmäßig polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen. Alle Strafen von über 90 Tagessätzen tauchen in diesen Führungszeugnissen wieder auf und sollte deshalb verhindert werden.

90 Tagessätze, das wäre schon aus Gründen der Gleichbehandlung gar nicht möglich, sagte Richterin Sieglinde Tettmann, die auf ein Jahr und ein Monat mit Bewährung entschied. Auch die Richterin sprach von krimineller Energie und von einem Vertrauensbruch gegenüber dem Cousin. Zusätzlich muss der Angeklagte 1000 Euro als Geldauflage an die humanitäre Hilfsorganisation "German Doctors" zahlen.