Verliebte Winterdienstler
Autor: Christian Schuberth
Kulmbach, Freitag, 14. Dezember 2018
Glatteis lässt sich bequem mit Salz bekämpfen - ist aber eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt. Trotzdem wird es tonnenweise gestreut.
Papa, schau mal, da hat es geschneit", sagte kürzlich meine Tochter, als wir vor dem Kindergarten aus dem Auto ausstiegen. Tatsächlich, der Gehsteig ist übersät mit weißen Kügelchen. Ein Graupelschauer aus heiterem Himmel? Bei vier Grad über Null?
Der Tochter muss man dann erklären, dass es leider kein Schnee oder Graupel ist, sondern Salz. Der Kindergarten habe nämlich eine Firma beauftragt, die dafür sorgen müsse, dass alle Kinder mit ihren Mamas und Papas morgens sicher vom Auto in den Kindergarten kommen. Und natürlich dürften auch die Spaziergänger nicht ausrutschen. Aber wahrscheinlich sei der Arbeiter verliebt gewesen, weil er es mit dem Salz so arg übertrieben habe, witzelt man. Und erklärt der kleinen Tochter noch, dass Salz für Tiere und Pflanzen gar nicht gut sei und es ja eigentlich nur in Ausnahmefällen gestreut werden darf.
In der Satzung der Stadt Kulmbach steht zum Beispiel, dass Gehwege "von Schnee zu räumen und Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen" sei. Tausalz dürfe man nur "bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) oder bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z. B. Eisregen)" streuen. Aha.
Man fährt zur Arbeit, läuft auf dem Gehweg vor dem Betriebsgebäude und ist baff: Wie groß muss Amors Pfeil gewesen sein, der diesen armen Winterdienstler getroffen hat?