Das Gebiet für den verkaufsoffenen Sonntag ist nach einem Vorstoß der Gewerkschaft Verdi nochmals verkleinert worden. Robert Leithner ärgert das.
"Unser Team wollte am verkaufsoffenen Sonntag, 4. März 2018, für Sie da sein - wir dürfen es nicht! Wir bitten um Ihr Verständnis!" Diesen Satz hat Robert Leithner, Geschäftsführer des Intersport-Fachgeschäfts in der Albert-Ruckdeschel-Straße, an das Ende einer großen Zeitungsanzeige gesetzt. Dahinter steckt nicht nur Enttäuschung, sondern auch eine gehörige Portion Kritik: an der Gewerkschaft Verdi, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) sowie der Stadt Kulmbach.
Bei Letzterer hatte Robert Leithner beantragt, den Geltungsbereich für das Jahr 2018 an die jeweiligen Marktsituationen anzupassen. Sein Vorschlag: Sehr wohl könne man eine Achse Innenstadt - Realparkplatz - Intersport Leithner-Kundenparkplatz beim Event Flohmarkt im September/Oktober angehen. Er bat, eine flexible Lösung anzustreben, "da wir sonst keinen Grund mehr sehen würden, uns im Einzelhandel der Innenstadt engagieren zu müssen".
Klagenandrohung im Raum
Doch nichts dergleichen sei geschehen. Der vom Tourismus & Veranstaltungsservice (TUV) am 26. Februar per E-Mail versandte Lageplan weist als Geltungsbereich das Gebiet zwischen Marktplatz und Fritz-Einkaufszentrum aus - Intersport Leithner ist also wieder außen vor. "Da sind wir jetzt schon ein bisschen sauer, man geht halt den Weg des geringsten Widerstands", sagt der Inhaber. Widerstand wäre in der Tat zu erwarten, wenn die Stadt den Geltungsbereich vergrößern würde. Die Gewerkschaft Verdi hat dies in Form von Klagen bereits mehrfach unter Beweis gestellt. Doch nicht nur gegen Verdi richtet sich Leithners Unmut, sondern auch gegen die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), die der Gewerkschaft zuarbeitet.
Nach einem Gottesdienst in St. Hedwig, wo seine Tochter als Ministrantin engagiert sei, habe er einen KAB-Vertreter erwischt, als er das Mädchen im Rahmen der Unterschriftenaktion gegen verkaufsoffene Sonntage um ihre Meinung gefragt habe. "Meine Tochter ist erst 14. Wenn mit solchen linken Touren gearbeitet wird, dann kann man sich vorstellen, wie in Deutschland versucht wird, sich Lobbys zu verschaffen", empört sich der Sportfachmann. Die KAB gebe die Daten an Verdi weiter, und die Gewerkschaft baue sich dann ein Konstrukt, um Klagen zu rechtfertigen.
Grundsätzlich versteht Robert Leithner nicht, warum in einer Stadt, die ohnehin Probleme im Einzelhandel habe, immer mehr Restriktionen greifen müssen. "Meine Mitarbeiter machen das freiwillig. Wir wären dabei gewesen, weil wir nicht gegen, sondern für unsere Kunden arbeiten wollen."
"An Recht und Gesetz gebunden"
"Ich kann schon nachvollziehen, dass manche Einzelhändler wenig Verständnis für die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereiches haben - als Stadt aber sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Würden wir anders handeln, riskieren wir, dass der gesamte verkaufsoffene Sonntag zur Disposition steht und überhaupt keiner öffnen darf", betont Helmut Völkl, Betriebsleiter für den Tourismus & Veranstaltungsservice Der Beschluss des Stadtrats im Februar hatte auch noch den ursprünglich großen Geltungsbereich zur Grundlage.
"Gegen diesen Beschluss gab es von Verdi eine Aufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Rechtsaufsicht, dem Landratsamt", sagt Völkl. Dort wiederum müsse dem Anliegen der Gewerkschaft juristisch nachgegangen werden. "Die Stadt hat daraufhin dem Landratsamt die geforderte Stellungnahme übermittelt. Eine der Hauptforderungen von Verdi ist - und das bundesweit - unter anderem die Geltungsbereiche für solche verkaufsoffenen Sonntage nur auf das direkte räumliche Umfeld der Veranstaltung deutlich zu verkleinern. Damit sind uns als Stadt die Hände gebunden."
Kulmbach sei hier keine Ausnahme, bekundet Völkl weiter. "Städten wie zum Beispiel Bayreuth ergeht es genauso - in vielen anderen Orten wie etwa München wurden verkaufsoffene Sonntage durch eine Klage von Verdi sogar komplett verhindert."
Die Rechtsgrundlage dafür schufen das Bundesverwaltungsgericht sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen im Jahr 2015. Diese besagen unter anderem auch, dass die Hauptanziehung für die Mehrzahl der Besucher an diesem Tag nicht die geöffneten Läden, sondern die Veranstaltung sein muss. Völkl: "All dies gibt Verdi leider, wie ich sagen muss, den Hebel in die Hand, die verkaufsoffenen Sonntage in dieser Form erheblich zu erschweren und stark zu begrenzen."
Nicht mehr zeitgemäß
Es sei schade, so der TUV-Betriebsleiter, dass sich in Bayern immer noch an einem Ladenschlussgesetz orientiert werde, das kurz nach dem Krieg entstand. "Das mag damals richtig gewesen sein - heutzutage aber geht es völlig an der Lebenswirklichkeit im Handel vorbei, wo das Internet ein Einkaufen an sieben Tagen die Woche und 24 Stunden am Tag ermöglicht."
Zum Frühjahrsmarkt am Schwedensteg erfüllt Sport Leithner ebenso wenig die Voraussetzungen für eine sonntägliche Verkaufsöffnung wie die Geschäfte am Holzmarkt oder in der Langgasse.
Der Verordnungsgeber (Kommune) hat in jedem Einzelfall einen strengen Maßstab anzulegen und im Wege einer sachgerechten Prognose zu prüfen, ob die den Anlass bildende Veranstaltung einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen wird.
Denn; Anlass für eine Rechtsverordnung besteht daher keinesfalls, wenn das Offenhalten der Verkaufsstellen im Vordergrund steht. Erst dann beginnt das Ermessen der Kommune:
Siehe dazu auch: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen von 2004 zu Verkaufsoffenen Sonntagen. Rechtsverordnungen nach § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) -12/3693/1/04 – (AllMBi 2004 S. 621)
Der Frühjahrsmarkt ist aber keinesfalls ein überregionaler Markt mit beachtlichem Besucherstrom“ auch ohne Sonntagsverkaufsöffnung, was die Voraussetzung für eine sonntägliche Verkaufsöffnung für die angrenzenden, wohlgemerkt angrenzenden Geschäfte mit direkten räumlichen Zusammenhang zwischen dem Fest/Markt und den Verkaufsstellen ist.
Der Sonntag, ist der Tag des Gedächtnisses und des Vollzugs der Befreiung aller aus der Sklaverei und damit aus der Ökonomisierung des Menschen. Das Sabbatgebot seit der Zeit des Mose, auf dem unser Sonntag beruht, ist nicht nur das älteste Sozialgesetz sondern auch und gerade im wesentlichen ein Befreiungsgesetz. Denn der Sabbat/Sonntag ist nicht nur die verallgemeinerte Erinnerung an die Befreiung des Volkes Israel aus der Sklaverei in Ägypten und damit aus der Ökonomisierung des Menschen, sondern auch der Vollzug dieser Befreiung. Dies nicht nur für die Menschen, sondern auch für die damaligen „Produktionsmittel“ wie Ochs und Esel, denen diese Ruhe und Freiheit ebenfalls gewährt wurde.