Vater verursachte betrunken Unfall mit Sohn im Auto: Gefängnisstrafe
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Sonntag, 02. November 2014
Ein 34-Jähriger fuhr Ende 2013 mit seinem zweijährigen Sohn auf dem Rücksitz betrunken über die A70 und verursachte bei Thurnau einen schweren Unfall. Dafür muss er sechs Monate ins Gefängnis. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung am Amtsgericht Kulmbach.
Fast 1,9 Promille im Blut und ein Kleinkind auf dem Rücksitz: "Das ist absolut verantwortungslos", sagte Amtsrichterin Sieglinde Tettmann. Weil ein 34-jähriger Autofahrer aus Unterfranken in diesem Zustand am 30. Dezember vergangenen Jahres zu mitternächtlicher Stunde auf der Bundesautobahn A 70 zwischen den Anschlussstellen Thurnau-Ost und Neudrossenfeld ins Schleudern geraten war, dabei in die Leitplanken geriet und einen relativ hohen Sachschaden anrichtete, muss der Mann jetzt ein halbes Jahr ins Gefängnis.
Mehrfach einschlägig vorbestraft
Grund für die relativ harte Strafe: Der Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft und hatte gleich zwei offene Bewährungen. Glück im Unglück war, dass der zweijährige Sohn nur leichte Verletzungen davon trug. Eigentlich wollte der Mann nach Berlin, um dort mit Freunden Silvester zu feiern. Ganz spontan sei er auf die Idee gekommen und in seinem Heimatort nahe Würzburg losgefahren. Sein Fehler war es, dass er zuvor schon mehrerer Whiskey-Cola getrunken hatte. Einschlägige Eintragungen im Fahreignungsregister und eine Vorstrafe wegen Trunkenheit am Steuer hinderten ihn nicht daran.
"Ich habe mir einfach keine Gedanken gemacht, es war eine Dummheit", sagte der Angeklagte in der Hauptverhandlung vor dem Kulmbacher Amtsgericht. Dabei stellte sich auch heraus, dass er gar nicht der Besitzer des Wagens war. Das Fahrzeug hatte er sich von einem Kumpel geliehen. Dem musste der Angeklagte eröffnen, dass das Fahrzeug bei der Aktion einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hatte.
Der Führerschein des Mannes wurde noch vor Ort einbehalten. Trotz dieser Tatsache, und das sollte dem Angeklagten später sehr zum Nachteil gereichen, fuhr er keine zwei Wochen danach schon wieder in seinem Heimatort umher, damit niemand etwas von den Vorfällen mitbekommen sollte. Er wurde von der Polizei beobachtet und handelte sich umgehend neue Scherereien ein.
Bei dem Vorfall auf der A 70 habe der Angeklagte aber gleich zugegeben, dass er alkoholisiert war, erinnerte sich ein Beamter der Verkehrspolizeiinspektion. Etwas anderes ist dem Mann aber auch nicht übrig geblieben, denn der Polizist erinnerte sich ebenso, dass der Angeklagte ziemlich verwaschen gesprochen habe. Warum er dennoch später verschiedene Tests und Untersuchungen im Krankenhaus verweigerte, wurde vor Gericht nicht geklärt.
"Krass pflichtwidrig"
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sprach sich in seinem Plädoyer für die letztlich auch verhängte Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs aus. "Zu Gunsten des Mannes spreche nicht wirklich viel, sagte der Anklagevertreter und sprach stattdessen von einer sehr krassen Pflichtwidrigkeit, weil der Angeklagte bei seiner Trunkenheitsfahrt auch noch seinen kleinen Sohn mitgenommen hatte.
Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach plädierte dagegen auf vier Monate mit Bewährung. Sein Mandant habe einen sicheren Arbeitsplatz, zahle Unterhalt für seine beiden Kinder.
"Ich habe Mist gebaut und bin froh, dass nichts schlimmeres passiert ist", sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort.
Amtsrichterin Tettmann schloss sich der Staatsanwaltschaft an und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Zusätzlich wird dem Angeklagten der Führerschein entzogen, und die Behörden dürfen ihm vor Ablauf von einem Jahr und drei Monaten keine neue Fahrerlaubnis ausstellen.
Auch die Richterin bezeichnete es als "absolut verantwortungslos", mit einem zweijährigen Kind eine Trunkenheitsfahrt anzutreten. Der Angeklagte habe sich überhaupt keine Gedanken gemacht, sagte sie, er habe mehrfach die Chance zur Bewährung gehabt, sie aber nie genutzt.