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Urlaub nicht bezahlt: Kulmbacherin muss ins Gefängnis


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Freitag, 16. März 2018

Eine 38-jährige Frau aus dem Kreis Kulmbach machte Urlaub auf Fehmarn, zahlte aber nicht. Jetzt muss sie jetzt für ein Jahr ins Gefängnis.
Weil sie ihren Urlaub auf der Insel Fehmarn nicht bezahlte, muss eine Frau aus dem Landkreis Kulmbach jetzt für ein Jahr ins Gefängnis. Symbolfoto: Archiv


Zehn Tage Urlaub auf der Insel Fehmarn zum Nulltarif - wer hätte die nicht gerne? Statt nach Fehmarn muss eine 38-jährige Frau aus dem Landkreis Kulmbach nun aber erst einmal ins Gefängnis. Wegen Betrugs in zwei Fällen verurteilte sie das Amtsgericht zu einem Jahr ohne Bewährung.


Knapp 500 Euro schuldig geblieben


Die Frau hatte eine Ferienwohnung angemietet, war der Eigentümerin aber bis heute knapp 500 Euro schuldig geblieben. Die Strafe fiel deshalb relativ hoch aus, weil es nicht ihr erster Betrug war. Die 38-Jährige hatte sieben einschlägige Vorstrafen, war bereits zu Freiheitsstrafen verurteilt worden und hat bereits Hafterfahrung.

Über einen Tourismusservice hatte die Frau die Wohnung für sich und ihren Lebensgefährten angemietet. Eine Anzahlung über 148 Euro hatte sie noch geleistet und vor Ort weitere 120 Euro bezahlt. Für den Restbetrag von knapp 500 Euro erfand sie dann gegenüber der Vermieterin immer neue Ausreden.


Viele Ausreden


Von einem Zahlendreher bei der Überweisung war die Rede, die Frau schimpfte auf ihre Bank, weil die Überweisung angeblich verschlampt wurde, und zuletzt legte sie der Vermieterin den Durchschlag eines Überweisungsbelegs vor, der so nie aufgegeben wurde.

Dazu kommt ein zweiter Betrug. Übers Internet hatte die Frau bei einem Verlag mehrere Bücher im Wert von gut 50 Euro bestellt und zur Bezahlung per Lastschriftverfahren ein Konto angegeben, das gar nicht mehr existierte. Im Gegensatz zu der Ferienwohnung sind die Bücher mittlerweile bezahlt. Aber auch in diesem Fall war die Angeklagte nicht um Ausreden verlegen. Ihr altes Konto müsse wohl noch immer im System des Verlages gespeichert gewesen sein, weil sie dort früher schon mal etwas
bestellt hatte, behauptete sie noch in der Verhandlung.

Ausreden waren ohnehin die Stärke der Frau. Bereits vor einigen Wochen sollte die Verhandlung schon einmal stattfinden. Damals hatte die Angeklagte behauptet, irgendjemand habe die Bücher ohne ihre Kenntnis über ihre Mailadresse bestellt. Um das zu widerlegen, ließ das Gericht neue Ermittlungen anstellen, die das klar widerlegten. Auch die Zimmervermieterin musste eigens aus Fehmarn nach Kulmbach anreisen. "Bei mir blieb die Angeklagte bis zum Ende bei ihrer Version, dass der Fehler bei der Bank liegt und nicht bei ihr", sagte sie. Seitdem sie den Vorfall angezeigt habe, habe sie von der Angeklagten nichts mehr gehört.


Sieben einschlägige Vorstrafen


Zwischen 2006 und 2016 listete Richterin Sieglinde Tettmann sieben Einträge im Bundeszentralregister auf. Das habe sie nicht davon abgehalten, erneut zwei Betrugsdelikte zu begehen, wunderte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Noch einmal eine Bewährungsstrafe, das wäre für niemanden mehr verständlich, sagte er und forderte ein Jahr und drei Monate "ohne".
Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach forderte dagegen elf Monate mit Bewährung. Er machte vor allem die desolaten finanziellen Verhältnisse der Frau geltend. Jetzt habe sich dagegen ihre Lebenssituation deutlich stabilisiert, unter anderem habe sie Arbeit in Aussicht.

Das sah Richterin Tettmann anders. Die Frau habe bis zuletzt zahlreiche fantasievolle Geschichten erfunden und andere wie etwa ihre Bank verantwortlich gemacht. Alle bisherigen Strafen hätten die Frau nicht beeindruckt, so dass diesmal eine einjährige Haftstrafe zwingend sein müsse.