Druckartikel: Ungereimtheiten im Vanessa-Prozess in Kulmbach

Ungereimtheiten im Vanessa-Prozess in Kulmbach


Autor: Jürgen Gärtner

Himmelkron, Donnerstag, 01. März 2018

Die Vernehmung von ermittelnden Polizisten prägt den dritten Verhandlungstag um den Unfalltod der kleinen Vanessa im Himmelkroner Freibad.
Im Freibad Himmelkron kam die kleine Vanessa zu Tode.Archiv


Vor dem Amtsgericht Kulmbach geht es vor allem um die Frage, ob man das Mädchen am Beckengrund hätte sofort sehen müssen. Oder waren Reflexionen und Spiegelungen so stark, dass das Kind nur schwer zu erkennen war?

Nicht genau geklärt werden konnte, ob nur die Vereinsbetreuerinnen für die Aufsicht der Kinder zuständig waren oder auch der Bademeister. Denn es gibt unterschiedliche Regelwerke, die sich in dieser Frage widersprechen.

Es stellte sich heraus, dass der Rettungsschwimmerschein des Bademeisters, der alle drei Jahre erneuert werden muss, schon zwei Monate abgelaufen war. Ob da ein direkter Zusammenhang mit Tod des Mädchens besteht, zog der Zeuge in Zweifel.