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Treffen des Kulmbacher CSU-Kreisverbands ruft Polizei auf den Plan


Autor: Jürgen Gärtner

Mainleus, Montag, 29. März 2021

64 Parteimitglieder trafen sich zur Delegiertenwahl in der Mainleuser Sommerhalle. Musste die Präsenzveranstaltung in Corona-Zeiten unbedingt sein?
In der Mainleuser Sommerhalle hatte das CSU-Treffen stattgefunden. Foto: Katrin Geyer


Die Polizei kam, als die Veranstaltung schon vorbei und fast alle Teilnehmer auf dem Heimweg waren: Am Samstag hatte die Wahl der Delegierten des CSU-Kreisverbands zur Bundestagswahl in der Mainleuser Sommerhalle stattgefunden. 64 Personen nahmen teil. Das stieß Beobachtern sauer auf, die die Polizei informierten. Viele stellen sich die Frage: Musste die Präsenzveranstaltung in Zeiten von Corona unbedingt sein?

Ja, sagt Kreisvorsitzender Henry Schramm. Das sei in der Satzung der Partei so festgelegt, eine virtuelle Veranstaltung deshalb nicht möglich gewesen. "Wenn wir das anders hätten machen können, hätten wir das gemacht", betont Schramm. Anders als anderen Parteien sei es der CSU bislang nicht möglich, solch wichtige Versammlungen per Videokonferenz durchzuführen.

Er verweist darauf, dass die Veranstaltung beim Landratsamt angemeldet und ein ausgeklügeltes Hygienekonzept ausgearbeitet worden ist. Es sei dabei Wert darauf gelegt worden, die Zusammenkunft schnell und sicher über die Bühne zu bringen: Nur 21 Minuten habe alles gedauert. Und statt wie sonst üblich, seien nicht weit über 100 Partei-Mitglieder am Samstagnachmittag in die Sommerhalle gekommen, sondern nur rund 60 Personen.

Es seien die Listen ausgeteilt, die Delegierten und deren Ersatzleute gewählt worden - mehr nicht. Die CSU-Mitglieder seien mit dem Auto gekommen, hätten über ein Leitsystem die Halle betreten und wieder verlassen. Es habe keinen Begegnungsverkehr gegeben, die Stühle seien zwei Meter auseinandergestanden. Die Tore der Halle waren offen, was für die Belüftung der Halle gesorgt hatte. Selbst der Platz vor dem Gebäude, der in das Freibad reicht, sei mit genutzt worden. "In einer Kirche sitzen die Leute viel enger." Schramm stellt klar, dass die Kulmbacher CSU gerne auf die Präsenzveranstaltung verzichtet hätte, "aber das war die einzige Möglichkeit, alles rechtssicher abzuwickeln."

Dass alles mit dem Landratsamt abgesprochen und rechtlich gesichert gewesen ist, das versichert auch Bundeswahlkreisgeschäftsführerin Susanne Kraus. Es habe ein extrem strenges Hygienekonzept gegolten, man habe sich wochenlang Gedanken gemacht.

Sie verweist darauf, dass es zwar eine wahlgesetzliche Sonderregelung gibt, die seit kurzem Online-Abstimmungen mit schriftlicher Schlussabstimmung ermöglicht. Diese sei vom Bundestag aber lediglich als subsidiäres - also behelfsmäßiges - Verfahren zugelassen worden. "Auch die Verbände der CSU werden in bestimmten Fällen von einem abweichenden Verfahren Gebrauch machen können. Der rechtssichere Weg ist aber ganz klar über eine Präsenzveranstaltung, für die wir uns entschieden haben - natürlich unter Einhaltung aller Abstandstands- und Hygienerichtlinien."

Sie erklärt zudem, dass für politische Parteien andere Corona-Regeln und - vorschriften gelten als bei Vereinen und Verbänden. "Die Bundestagswahl ist eine andere Kategorie."

Dass die Polizei - wenn auch erst nach Ende der Veranstaltung - nach Mainleus kam, hat sie überrascht. "Die Beamten wussten nicht, dass das Treffen angemeldet war." Diese Info sei wohl vom Landratsamt nicht weitergegeben worden.

Hausherr der Sommerhalle ist die Gemeinde Mainleus. Deren Bürgermeister Robert Bosch, selbst bei der CSU und Teilnehmer der Zusammenkunft, bestätigt, dass der Markt die Halle an die Partei vermietet hat. Er äußerte Verständnis, dass "es manchen die Fragezeichen raushaut, in dieser Phase der Pandemie eine Präsenzveranstaltung durchzuführen".

Aber er verteidigt die Entscheidung des CSU-Kreisverbands: "Ich finde es richtig. Man muss das aus Sicht der Bundestagswahl betrachten. Es ist wichtig, dass der Aufstellungsprozess rechtmäßig erfolgt und nicht angreifbar ist. Denn im Bundestag sitzen nicht nur Freunde der freiheitlich demokratischen Grundordnung." Und für Bosch war zudem klar: "Ich wusste, dass der CSU-Kreisverband nur genehmigte Veranstaltungen durchführt." Das Treffen sei sehr gut vorbereitet gewesen, wie man es als Teilnehmer in dieser Zeit von einem Veranstalter erwarten könne.

Das Landratsamt Kulmbach bestätigt die Rechtmäßigkeit: "Es handelte sich um eine Kreisvertreterversammlung einer politischen Partei im Vorfeld zur Bundestagswahl." Diese sei mit einem entsprechenden Hygiene-Schutzkonzept durchgeführt worden. "Nach unserem Kenntnisstand war das Konzept angemessen und wurde eingehalten."

Derartige Versammlungen seien wahlrechtlich geschützt und grundsätzlich zulässig. Eine Genehmigung sei nur bei Überschreiten einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 erforderlich. Parteien hätten die Möglichkeit, diese Versammlungen digital abzuhalten, müssten dies aber nicht zwingend.