Tochter: Vergewaltigungsprozess war ein Martyrium
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Donnerstag, 19. Mai 2016
Die Nebenklägerin und die Verteidigung lassen das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom Bundesgerichtshof überprüfen.
Der Bayreuther Vergewaltigungsprozess, der die 1. Große Strafkammer des Landgerichts über acht Monate beschäftigt hat, geht in die Verlängerung: Das am Dienstag verkündete Urteil wird erst mal nicht rechtskräftig. Wie erwartet, haben die Nebenklägerin und Hauptbelastungszeugin sowie die Verteidigung Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft prüft noch, was sie tut.
1. Strafsenat wird tätig
Das heißt, der Bundesgerichtshof wird den Richterspruch auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüfen. Der zuständige 1. Strafsenat führt aber keine neue Beweisaufnahme durch, sondern entscheidet aufgrund der Aktenlage. Dies dürfte wohl ein halbes Jahr dauern. Der Angeklagte (71) musste sich in dem Prozess wegen schwerer Sexualstraftaten verantworten. Vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Tochter und seiner Ex-Frau wurde er freigesprochen. Wegen Kindesmissbrauch verhängte die Kammer eine Freiheitsstrafe von einemJahr und neun Monaten auf Bewährung und die Zahlung einer Geldauflage von 360.000 Euro.
Im Nachgang zum Prozess hat sich nun die Tochter (48) des Angeklagten zu Wort gemeldet. Aus ihrem Schreiben spricht große Verbitterung. Sie habe das Gerichtsverfahren als "Martyrium nach dem Martyrium" empfunden, erklärt sie.