Streit aus Eifersucht: Mann tritt Frau mehrmals in den Bauch
Autor: Redaktion
Kulmbach, Donnerstag, 09. Februar 2017
Am Donnerstag stand ein 30-jähriger Kulmbacher wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.
Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wurde am Donnerstag ein 30-jähriger Kulmbacher verurteilt. Er stand wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Im Juni 2015 war es zwischen ihm und seiner Frau zu einem Streit gekommen. Dabei hat er seiner Frau mehrmals in den Bauch getreten, wodurch diese mehrere Rippenbrüche, einen Leberriss sowie weitere gefährliche Verletzungen davon trug.
Eifersucht war der Grund
Die Tatnacht: Das feierlustige Paar besuchte mit einigen Bekannten nach Mitternacht eine Kneipe in der Oberen Stadt. Nachdem reichlich Schnaps geflossen war, kam es in den frühen Morgenstunden zu einem Eifersuchtsstreit zwischen den Eheleuten, der zunächst nur ein lautstarkes Wortgefecht war. Sowohl Kneipenbesitzer als auch eine Bedienung konnten bestätigen, dass es bis zu diesem Moment keine Gewalthandlungen gegeben hat. Kurz nach der Auseinandersetzung habe das Paar die Kneipe verlassen. Der Angeklagte sei danach zu seinem Auto gelaufen, das er im Parkhaus Basteigasse abgestellt hatte. Er habe nur etwas Ruhe gebraucht: "Ich weiß ja, dass meine Frau sehr zu Eifersuchtsanfällen neigt", sagte er vor Gericht.
Seine Frau, der der Alkohol deutlich stärker zusetzte, sei ihm hinterher geeilt, um sich mit ihm auszusprechen. In der Fußgängerzone, so erinnerte sie sich bruchstückhaft, habe sie ihren Lebensgefährten einholen können und ihn mit Körpereinsatz zum Gespräch zwingen wollen.
Nachdem Anwohner Schläge und Schreie aus dem Parkhaus gehört hatten, fanden sie die Frau dort verletzt im Untergeschoss auf dem Boden liegen und alarmierten sofort die Polizei. Die rückte in Begleitung eines Notarztes an. Eine Stunde später konnte auch der Angeklagte schlafend auf einer Wiese nahe des Parkhauses gefunden werden.
Erinnerung fehlt beiden
Wie genau es zu der Tat gekommen war, konnten weder der Täter noch die Geschädigte lückenlos rekonstruieren. Beide gaben vor, durch den Alkohol klafften starke Erinnerungslücken.Kurz nach der Tat erklärte die Geschädigte der Polizei mehrmals, sie sei von ihrem Mann verprügelt und getreten worden. In ihrer Gerichtsaussage war sie sich in diesem Punkt jedoch nicht mehr sicher. Sie könne sich zuletzt daran erinnern, in der Basteigasse gesessen zu haben. Dan sei sie im Krankenhaus wieder zu Bewusstsein gekommen. "Eine solche Form des Gedächtnisverlusts durch Alkohol ist aus medizinischer Sicht unrealistisch", so Rechtsmediziner Peter Betz. Der hatte auch Zweifel an den Erinnerungslücken des Angeklagten. Auch der wusste von der Tat nichts mehr: "Ich muss ja davon ausgehen, dass es ich war. Ich würde es auch zugeben, wenn ich mich daran erinnern könnte."
Ferner wies Betz darauf hin, dass die Geschädigte nur knapp dem Tod entkommen sei, so schlimm war sie verletzt.
Eine gefährliche Körperverletzung liegt laut dem Strafverteidiger des Angeklagten, Heinrich Sellak, jedoch nicht vor. Seiner Einschätzung nach handle es sich nur um einen minderschweren Fall, da der Angeklagte seine Schuld mehrfach eingeräumt hat und die Frau ihrem Mann dem Anschein nach verziehen habe.