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Straßenmeisterei war auf Schneefall vorbereitet


Autor: Redaktion

Kulmbach, Montag, 02. Januar 2017

Nach dem ersten Schneefall am Montag war die Straßenmeisterei mit sieben Räumfahrzeugen im Einsatz, um die Straßen freizuhalten.
Nicht nur im Kulmbacher Oberland waren die Straßen schneebedeckt. Fotos: Jakob Weber


Wie von Meteorologen angekündigt, kommt mit dem neuen Jahr der Winter nun endlich auch nach Kulmbach. Über Nacht hat es in der Stadt und im Umland das erste Mal richtig geschneit. Bis zu fünf Zentimeter Schnee, wie im Markt Presseck, bedeckten Wiesen und Wälder am Morgen.


Nur wenige Unfälle

Für viele gehört eine idyllische Schneelandschaft zur kalten Jahreszeit einfach dazu. Andere dagegen hätten auf den weißen Niederschlag und die eisigen Temperaturen sicher auch verzichten können. Besonders auf den teils vereisten Straßen, aber auch auf nicht geräumten Bordsteinen war Vorsicht geboten. Die ließen die Autofahrer in der Region auch walten. Es ereigneten sich nur wenige Unfälle, die im Großen und Ganzen glimpflich abgingen.

Für Eckhard Schrepfer, Leiter der Straßenmeisterei Leuchau, kam der Wetterumschwung jedoch nicht überraschend: "Wintereinbruch haben wir hier schon die ganze Zeit", sagte Schrepfer mit Blick auf die Einsätze der vergangenen Wochen, unter anderem beim Blitzeis. Man habe sich rechtzeitig auf die Wetterverhältnisse einstellen können. Gerade nach dem Blitzeis war man gewappnet, sodass die Räumaktion gestern routiniert und ohne größere Turbulenzen vonstatten ging.

Schon in den frühen Morgenstunden rückte ein elfköpfiges Team mit sieben Räum- und Streufahrzeugen aus, um im gesamten Landkreis für Sicherheit und Ordnung auf den Straßen zu sorgen.


Räumen ist Pflicht

Für den einen oder anderen bringt der Schneefall eine lästige Verpflichtung mit sich, die diesen Winter bisher weitgehend erspart blieb: Bei Eis und Schnee besteht für Grundstückseigentümer Räum- und Streupflicht.
Diese ist in der sogenannten Straßenreinigungssatzung der Städte und Gemeinden verankert. Vermieter können diese Aufgabe prinzipiell auch an ihre Mieter übertragen, das muss jedoch im Mietvertrag eindeutig vereinbart sein. Ein bloßer Hinweis in der Hausordnung ist dafür nicht ausreichend. Bis auf kleine Abweichungen lautet der Grundsatz in allen Kommunen gleich: Öffentliche Gehwege müssen werktags von 7 bis 20 Uhr für jedermann ohne Sicherheitsrisiko begehbar sein.


Es bleibt winterlich

Auch die nächsten Tage wird das Räumen wohl eine unangenehme Notwendigkeit bleiben. Wetterdienste melden weiterhin lokalen Schneefall und Eisregen sowie Sturmgefahr ab Windstärke 8.