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Steuer wird neu berechnet


Autor: Dagmar Besand

Kulmbach, Mittwoch, 15. Juni 2022

Wer Haus oder Grund besitzt, hat in den letzten Tagen Post vom Kulmbacher Finanzamt bekommen. Was Eigentümer jetzt tun müssen und wo sie Hilfe bekommen.
Wer Grundbesitz hat, wie hier in Kulmbach-Petzmannsberg, muss eine neue Grundsteuererklärung abgeben.


Post vom Kulmbacher Finanzamt: Jeder, der im Landkreis ein Grundstück besitzt, hat in den vergangenen Tagen eine Mitteilung bekommen, dass er zwischen 1. Juli und 31. Oktober eine Grundsteuererklärung abgegeben muss. Der Grund: Die Steuern für Grundbesitz werden neu berechnet.

Was bedeutet das nun für die hiesigen Eigentümer? Welche Angaben müssen sie machen und wo finden sie die dafür nötigen Daten? Und nicht zuletzt: Werden künftig höhere Steuern fällig als bisher? Das Kulmbacher Finanzamt will die Bürger mit diesen kniffligen Fragen nicht allein lassen und organisiert eine Infoveranstaltung für den kommenden Dienstag, 21. Juni. Im Gespräch mit der Bayerischen Rundschau beantworten Amtsleiter Josef Lutter und der Sachgebietsleiter der Bewertungsstelle, Christian Rose, schon einmal die wichtigsten Fragen.

1. Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung erhoben. Sie muss für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bezahlt werden. Sie ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen.

2. Warum müssen die Grundsteuern neu berechnet werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die noch geltende Grundsteuerregelung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung verlangt, erläutert der Kulmbacher Behördenleiter. Die alte Regelung gilt nur noch bis Ende 2024.

3. Was ändert sich bei der neuen Grundsteuer für die Bürger im Landkreis Kulmbach?

In Bayern kommt das Flächenmodell zur Anwendung. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sind danach ausschließlich die Flächen der Grundstücke und Gebäude und die Art der Nutzung. Wert und Lage des Grundstücks sowie Alter und Zustand des Gebäudes spielen keine Rolle.

4. Was müssen Grundeigentümer jetzt tun, und welche Auskünfte werden verlangt?

Die Grundsteuererklärung kann ab dem 1. Juli und muss spätestens bis 31. Oktober abgegeben werden. Dazu verpflichtet ist jeder, der zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer war. Die Abgabe funktioniert online über das Elster-Portal oder in Papierform. Die grünen Papier-Formulare zum handschriftlichen Ausfüllen gibt es ab sofort im Kulmbacher Finanzamt und in den Rathäusern. Abgefragt werden das Aktenzeichen, Lage und Flurstücknummer des Grundstücks, die man dem aktuellen Infoschreiben entnehmen kann. Angegeben werden müssen zudem Infos zum Eigentümer, zur Größe der Flächen des Grundstücks und der Gebäude sowie deren Nutzung.

5. Wo bekommt man diese Daten her?

Die nötigen Angaben findet man meist im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag, im Bauantrag, Mietvertrag oder in Versicherungsunterlagen. Finanzamtschef Lutter weist außerdem darauf hin, dass vom 1. Juli bis zum 31. Dezember die Möglichkeit besteht, die benötigten Daten über den Bayern-Atlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung kostenlos online abzurufen. Der Link dazu steht auf www.elster.de. zur Verfügung. Dort finden sich auch die Flurstücknummer, die amtlichen Flächen sowie die tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen.

Liegen bei Gebäuden keine Quadratmeterangaben vor, müssen die Flächen neu ausgemessen werden. Haus- und Wohnungsbesitzer können das auch selbst machen, wenn die Angaben nicht vorliegen. Bei reinen Wohngebäuden ist die Wohnfläche maßgeblich, bei rein gewerblich genutzten Gebäuden die Nutzfläche.

6. Wird es für Grundbesitzer künftig teurer?

Ziel der Grundsteuerreform war, dass die Belastung mit Grundsteuern insgesamt

gleich bleibt und der Verteilungsmaßstab einfach und transparent ist, erläutert Christian Rose, stellvertretender Leiter des Finanzamts Kulmbach und Sachgebietsleiter der Bewertungsstelle. Die Höhe der Belastung des Einzelnen wird aber maßgeblich vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde bestimmt. Denn wie bisher bestimmen die Kommunen über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer. In Kulmbach liegt der Satz derzeit bei 320 Prozent. Neu festlegen werden die Stadt- und Gemeinderäte die Sätze im Jahr 2024. Erst aus dem neuen Grundsteuerbescheid wird dann klar, wie hoch die Steuer ab 2025 tatsächlich ausfällt. Bis einschließlich 2024 gelten noch die bisherigen Steuersätze.

Antworten auf alle Fragen

Infoveranstaltung Das Finanzamt Kulmbach lädt alle Grundeigentümer, die Fragen zur neuen Grundsteuer haben, für 21. Juni um 18 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in die Dr.-Stammberger-Halle ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es können auch Fragen gestellt werden.

Programm Christian Rose, stellvertretender Leiter des Finanzamts Kulmbach und Sachgebietsleiter der Bewertungsstelle, gibt praktische Hinweise zur Erstellung der Grundsteuererklärung. Der Leiter des Vermessungsamts, Detlef Arnold, zeigt die Bedienung des Internetportals BayernAtlas, mit dessen Hilfe man Daten aus dem Liegenschaftskataster abrufen kann.