Wegen dreifacher Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung wurde ein 32-jähriger Koch aus dem Kreis Bamberg am Freitag am Amtsgericht Kulmbach zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Hinter dem Urteil verbirgt sich ein monatelanges Leiden der Geschädigten. Die 26-jährige Angestellte aus dem Landkreis Kulmbach war mit dem Angeklagten über einen längeren Zeitraum befreundet. Als die Beziehung nicht mehr harmonierte, verfolgte man noch immer gemeinsame Interessen. Doch dann machte die Frau Schluss. Was fatale Folgen für sie haben sollte.
Immer wieder abgepasst Immer wieder lauerte ihr der Ex-Freund auf, wartete auf sie an der Arbeitsstelle und fuhr ihr nach. Auch am 6. Dezember vergangenen Jahres wurde sie auf dem Weg von der Arbeitsstelle zu ihrer Wohnung verfolgt. Der Ex rief sie sogar noch während der Fahrt auf dem Handy an. Sie solle anhalten, er wolle mit ihr sprechen.
Das tat die 26-Jährige dann tatsächlich und nahm von ihm sogar einen Nikolaus als Geschenk an, nur um ihre Ruhe zu haben.
Als sie dann jedoch ihre Fahrt fortsetzte, versuchte sie der 32-Jährige von der Straße abzudrängen. Die junge Frau fuhr deshalb in ihrer Not auf den Hof eines Betriebs im nördlichen Landkreis, hupte und rief um Hilfe. Und hatte Erfolg. Der Koch machte sich aus dem Staub.
Direkt zur Polizei geflüchtet Doch damit nicht genug: Ende Dezember folgte ihr der Mann abermals mit seinem Auto - von Bayreuth bis Kulmbach. Diese Verfolgungsfahrt endete auf dem Parkplatz der Kulmbacher Polizei, von der sich die Frau Hilfe erhoffte.
Was den Ex aber nicht schreckte. Er folgte ihr noch bis auf das Gelände der Polizei und wollte sie am Arm festhalten, damit sie ihn nicht anzeigt. Sie konnte sich jedoch losreißen und die Dienststelle betreten.
Trotzdem lauerte der Mann der 26-Jährigen am 10. April dieses Jahres nochmals auf. Vor ihrer Wohnung stellte er seinen Wagen quer vor die Einfahrt, damit sie nicht aus dem Grundstück fahren konnte. Als der 32-Jährige versuchte, die Scheibe der verschlossenen Autotür herunterzudrücken, fuhr sie los. Ihr Verfolger aber sprang auf die Motorhaube des Autos und verursachte dabei einen Schaden von über 1000 Euro.
Geständnis abgelegt Diese Darstellungen von Staatsanwältin Katja Ohnemüller räumte der Angeklagte gestern vor Gericht ein. Er hatte bereits in seiner polizeilichen Vernehmung ein volles Geständnis abgelegt.
Trotzdem wurde die 26-Jährige in den Zeugenstand gerufen. Richterin Sieglinde Tettmann wollte vor allem wissen, in welcher Gefühlslage sich das Opfer damals befand. Und auch während der Vernehmung merkte man der 26-jährigen Frau an, dass ihr die Sache noch nachgeht.
Der Behauptung des Angeklagten, er habe inzwischen keinerlei Kontakt mehr mit ihr, widersprach die Frau bestimmt.
Sie bekomme noch immer "teilweise böse" E-Mails von ihm, wie sie versicherte.
Vorbestraft Auch was Vorstrafen angeht, ist der 32-Jährige kein unbeschriebenes Blatt: Richterin Sieglinde Tettmann verlas einen Eintrag aus dem Bundeszentralregister wegen Körperverletzung, datierend aus dem Jahr 2011.
Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung, drei Monate Fahrverbot und die Zahlung von 1300 Euro an eine gemeinnützige Institution.
Nach kurzer Beratung erging das Urteil, das im Großen und Ganzen dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte. Lediglich das Fahrverbot wurde auf zwei Monate reduziert. Die Bewährungszeit für die fünf Monate beträgt drei Jahre. Die 1300 Euro sind an das THW Kulmbach zu zahlen.
Richterin Sieglinde Tettmann belehrte den Angeklagten abschließend, auch die Ratenzahlung für die Reparatur des Autos der Geschädigten zu zahlen und sie künftig keinesfalls mehr zu kontaktieren. Das nahm der 32-Jährige denn auch hin. "Ich akzeptiere die Strafe so", lautete sein Kommentar.