Stadtsteinacher Mesner wird nicht weiterbeschäftigt
Autor: Redaktion
Stadtsteinach, Freitag, 09. November 2018
Die Pfarrei Stadtsteinach hat keinen hauptamtlichen Mesner mehr. Nach einem Vergleich endet Andreas Dremers Arbeitsverhältnis.
Andreas Dremer wird nicht mehr weiter beschäftigt, erhält aber eine Abfindung.
Das Aus kam nach 18 Jahren: So lange war Andreas Dremer als Mesner und Hausmeister bei der Katholischen Kirchenstiftung Stadtsteinach beschäftigt. Jetzt steht der Schwerbehinderte ohne Arbeitsplatz da: Die Dritte Kammer am Landesarbeitsgericht Nürnberg ließ am Donnerstag durchblicken, dass sie wenig Erfolgschancen für Dremer sieht, mit seiner Kündigungsschutzklage erfolgreich zu sein.
Deshalb einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich: Dremer verliert seinen Job, den künftig Ehrenamtliche vollends übernehmen sollen. Im Gegenzug erhält er eine Abfindung im fünfstelligen Bereich und ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Doch der Reihe nach: Die Kirchenstiftung St. Michael Stadtsteinach hatte ihrem Beschäftigten im Dezember 2016 gekündigt. Der Schritt wurde mit der prekären finanziellen Situation begründet, die sich in einem hohen, wachsenden jährlichen Defizit zeigt. Die Dremer obliegenden Aufgaben als Mesner und Hausmeister - er ist auch für den katholischen Kindergarten Stadtsteinach zuständig - sollten künftig Ehrenamtliche übernehmen.
Der Fall sorgte für großes Aufsehen. So wurden in Stadtsteinach 501 Unterschriften gesammelt und dem damaligen Pfarrer Wolfgang Eßel überreicht mit dem Ziel, Dremers Weiterbeschäftigung zu erreichen. Doch die Kirche beharrte auf ihrem Standpunkt. Alle nachfolgenden, außergerichtlichen Schlichtungsversuche scheiterten.
Deshalb reichte Andreas Dremer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Bayreuth ein. Die Fünfte Kammer folgte im September vergangenen Jahres der Argumentation des Klägers und seines Vertreters, Jürgen Schmidt. Der Kulmbacher Fachanwalt für Arbeitsrecht hatte vorgetragen, dass die Tätigkeiten seines Mandanten auf Dauer nicht von Ehrenamtlichen zufriedenstellend übernommen werden können. Für betriebsbedingte Kündigungen seien finanzielle Gründe unerheblich. Zudem fehle es an einem schlüssigen unternehmerischen Konzept des Arbeitgebers.
Diesem unternehmerischen Konzept fiel auch auch bei der Verhandlung in Nürnberg eine zentrale Bedeutung zu. Der Vorsitzende der Dritten Kammer, Michael Kuhn, machte deutlich, dass er weit geringere Anforderungen an dieses Konzept stelle als die Bayreuther Vorinstanz. Hierbei könne die Kirche nicht mit einem Arbeitgeber aus Industrie oder Wirtschaft gleichgesetzt werden. Die Kirche müsse ihrem Sendungsauftrag nachkommen, aber keinen Profit erwirtschaften, so die Meinung des Juristen.