Stadt Kulmbach unterliegt erneut vor Gericht: Schulgeld war nicht korrekt
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Dienstag, 14. April 2020
Die Stadt Kulmbach holte sich auch beim Verwaltungsgerichtshof eine Abfuhr. Wie will man jetzt mit dem Elterngeld an der Oberen Schule weiter verfahren?
Jetzt ist die Stadt Kulmbach auch beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgeblitzt. Die Richter in München stellten fest, dass für die Zahlung des umstrittenen Elterngeldes an der Oberen Schule kein gesetzlicher, vertraglicher oder anderweitiger Anspruch besteht, und ließen keine Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth zu. Die Stadt Kulmbach prozessierte seit vier Jahren gegen die Eltern von fünf Kindern, nachdem die Zahlung des Monatsbeitrags von 50 Euro eingestellt worden war.
Wieso muss man an der Oberen Schule Elterngeld bezahlen?
Seit 2006 werden die Kinder an der Oberen Schule in gebundenen Ganztagsklassen unterrichtet. Nach Vorgabe der Stadt Kulmbach werden nur Schüler aufgenommen, wenn die Eltern ein Schuldgeld von 50 Euro monatlich bezahlen. Das Geld werde für zusätzliche pädagogische Angebot benötigt.
Warum kam es zu dem Rechtsstreit?
Für fünf Schüler - darunter die Kinder von zwei Kulmbacher Stadträten - wurde 2014 kein Elterngeld mehr bezahlt. Seine Mandanten, so Rechtsanwalt Stefan Kollerer, waren der Ansicht, dass die Obere Schule keine Mehrleistung im Vergleich zu anderen Ganztagsschulen in Kulmbach und im Landkreis bietet.
Dort würden die Kosten für Sozialpädagogen oder Erzieher von den Kommunen übernommen. Deshalb klagte die Stadt Kulmbach 2016, um bis zu fünf ausstehende Monatsbeiträge zu bekommen.
Wie entschieden die Gerichte?