Staatsanwaltschaft entlastet Kulmbachs Oberbürgermeister Schramm
Autor: Alexander Müller
Kulmbach, Freitag, 06. März 2020
Bisher war der Inhalt der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft in Sachen Ermittlungen gegen Henry Schramm nicht bekannt. Inzwischen liegt uns das Schriftstück vor. Es zeigt, dass die Ermittler mehr angeschaut hatten als bisher bekannt.
Sechs Seiten umfasst die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bayreuth vom Rosenmontag. In einer Pressemitteilung hatte die Behörde zusammenfassend ihre Gründe dargestellt - und war dabei aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nicht auf Details eingegangen. Inzwischen liegt unserer Redaktion die Verfügung vor - und zeigt, dass die meisten Vorwürfe von der Staatsanwaltschaft angeschaut worden waren.
Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf in der Blaich
Untersucht wurden hier die Vorwürfe der Untreue und der Vorteilsannahme (Anzeige Hans Werther). Die Ermittlungen, so die Staatsanwaltschaft, hätten keinen Nachweis für die Beschuldigungen erbracht. Aus dem notariellen Kaufvertrag vom 10. April 2018 ergebe sich, dass die Städtebau die Anwesen Blaicher Straße 4 und Albert-Schweitzer-Straße 5 an den Kulmbacher Unternehmer für insgesamt 90.000 Euro verkauft habe. Der Sachverständige habe einen Wert von 87.000 Euro (50.000 und 37.000 Euro) ermittelt. Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter habe einen Wert von 89.000 Euro ermittelt (52.000 und 37.000 Euro). Die Staatsanwaltschaft schließt: "Der Verkauf vom 10.04.2018 (...) erfolgte somit zum Verkehrs-/Marktpreis." Und weiter: "Das (...) weiterverkaufte Grundstück Albert-Schweitzer-Straße 5 (...) wurde mit 37.000 Euro ebenfalls zum aktuellen Marktwert vom Beschuldigten erworben". Somit seien weder Stadt noch Städtebau ein Schaden entstanden, Schramm habe auch keinen persönlichen Vorteil erworben - und ein Gefälligkeitsgutachten scheide ebenfalls aus.
Vorwurf der Geldwäsche
Untersucht wurde hier der Vorwurf der Geldwäsche (Anzeige "Dagobert Duck"), da Henry Schramm das Grundstück bar bezahlt hatte. Laut einer Umsatzanzeige der Bank Schramms habe dieser das Geld am Tag des Notartermins abgehoben. Über eine Bafin-Auskunft (Bafin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) konnte die Staatsanwaltschaft feststellen, dass das Konto, von dem die Abhebung stattfand, Henry Schramm alleine zugeordnet ist. Die Staatsanwaltschaft: "Anhaltspunkte, dass die 37.000 Euro aus einer Straftat stammen könnten, liegen nicht vor."
Vorwürfe im Zusammenhang mit weiteren Grundstückskäufen/Grundstücken
Untersucht wurde hier der Vorwurf, der Stadt/Städtebau sei durch einen Billig- bzw. Unterwertverkauf des Anwesens Jean-Paul-Straße 7 ein Schaden entstanden. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hat die C.P.A. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft , die seit 2007 damit betraut ist, den Jahresabschluss der Städtebau zu prüfen, sich zu den Vorwürfen geäußert und bestätigt, dass im Rahmen der Jahresabschlussprüfung unter anderem auch die Rechtmäßigkeit der Grundstücksgeschäfte geprüft werde. Hierzu würden auch die Gutachten und die Notarverträge angefordert. Der Städtebau sei in jedem Jahr - auch 2018 - der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden. Auch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Kulmbach, für das die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Vordergrund stehe, habe zu keiner Zeit in seinen Berichten an den Aufsichtsrat Beanstandungen und Bedenken zu den Grundstücksgeschäften geäußert.