Druckartikel: Sportheim-Einbrüche: Nur noch fünf Angeklagte

Sportheim-Einbrüche: Nur noch fünf Angeklagte


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Montag, 23. Sept. 2013

Im Prozess gegen die Bande, die in mehrere Sportheime eingebrochen ist, wurde das Verfahren gegen einen 21-Jährigen eingestellt, das Verfahren gegen einen anderen Täter abgetrennt. Der Hauptangeklagte hat eine lange Vorstrafenliste.
Auch ins Sportheim in Melkendorf ist die Bande eingebrochen. Sie hat sich durch die Glasbausteine auf der Rückseite des Gebäudes Zugang verschafft. Foto: Archiv/Alexander Hartmann


Da waren es nur noch Fünf: Von den ursprünglich sieben angeklagten jungen Männern im Alter zwischen 18 und 26 Jahren, die wegen der Einbruchserie in Sportheime im Landkreis Kulmbach angeklagt sind, ist am zweiten Verhandlungstag nur noch ein Quintett übrig geblieben.

Das Verfahren gegen einen 21-Jährigen aus dem Landkreis Kulmbach wurde wegen seiner geringen Beteiligung an den Taten und im Hinblick auf ein Urteil in einer anderen Sache eingestellt. Das Verfahren gegen einen 22-Jährigen, der ebenso aus dem Landkreis kommt, mussten die Richter dagegen abtrennen.


Ein Angeklager kam nicht

Der Mann hatte sich kurz vor Beginn des zweiten Verhandlungstages telefonisch krank gemeldet. Nachforschungen ergaben, dass er sich in Hildburghausen aufhält. Dort wollte er am Vormittag angeblich einen Arzttermin wahrnehmen, weil ihm offiziell die Verhandlungsunfähigkeit attestiert werden muss.

Um das Verfahren nicht komplett in Frage zu stellen, trennte die Kammer das Verfahren gegen den Angeklagten kurzerhand ab - gegen ihn muss nun zu gegebener Zeit gesondert verhandelt werden.


25.000 Euro Schaden

Wie berichtet, soll sich die Diebesbande Ende 2012 in zahlreichen Einzelfällen jeweils mit brachialer Gewalt Zugang zu den verschiedensten Sportheimen im Landkreis Kulmbach verschafft und dort alles mitgenommen haben, was nicht niet- und nagelfest war. Am Ende kamen die Ermittler auf weit über 25 000 Euro Schaden.
Zum Diebesgut gehörten unter anderem Fernseher, Computer, Lebensmittel, Getränke, Zigaretten, einige Stangen Schinken sowie die kompletten Tombola-Preise der anstehenden Weihnachtsfeier eines Sportvereins.


Mit Fußfesseln im Gericht

Die längste Zeit nahm am zweiten Verhandlungstag die Verlesung des Vorstrafenregisters des Hauptangeklagten ein. Der 26-Jährige, der wegen anderer Straftaten bereits in Haft sitzt und während der Verhandlung seine Fußfesseln anbehalten muss, ist 14 Mal vorbestraft: unter anderem mehrfach wegen Diebstahls, wegen schwerer Körperverletzung, wegen Hehlerei, aber auch wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.

Der Mann hatte beispielsweise zusammen mit anderweitig Verfolgten Leergut im großen Stil vom Gelände der Kulmbacher Brauerei gestohlen. Die PET-Flaschen wurden in großen Säcken abtransportiert. Die Täter erzielten so an mindestens acht aufeinanderfolgenden Tagen Einnahmen von jeweils 120 Euro.


Bekannte zusammengeschlagen

In einem anderen Fall tankte der 26-Jährige mit einer gestohlenen Tankkarte für rund 100 Euro voll und füllte jede Menge Reservekanister, so dass noch einmal an die 100 Euro Schaden aufliefen.

Besonders dreist war der Angeklagte mit anderweitig Verfolgten vorgegangen, als er in den Dieseltank eines abgestellten Traktors ein Loch bohrte und den Diesel in Eimern auffing. Zuletzt hatte er eine Bekannte zusammengeschlagen und schwer verletzt.

Erheblich vorbestraft waren auch die übrigen Angeklagten, wie sich bei der Feststellung der persönlichen Verhältnisse herausstellte. Der 21-Jährige fiel dabei besonders auf. Der junge Mann war erst im Mai wegen Diebstahls und Sachbeschädigung in mehreren Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte innerhalb von nur zwei Tagen Landmaschinen wie Grubber, Pflüge und Kreiseleggen aus Feldscheunen bei Katschenreuth, Fölschnitz und Untersteinach entwendet. Der Gesamtwert der Beute wurde auf 26.000 Euro beziffert.


Bereits verurteilt

Weil der junge Mann bereits verurteilt wurde, sich sein Tatbeitrag bei den Sportheimaufbrüchen auf einige wenige Fahrdienste beschränkte und er mittlerweile in einem festen Arbeitsverhältnis steht, stellte das Gericht das Verfahren gegen ihn ein und schickte den jungen Mann nach Hause.

Die Verhandlung am Bayreuther Landgericht wird nun erst am 10. Oktober um 14 Uhr mit den Plädoyers fortgesetzt.