Mistelbacher Protest hat Erfolg - Spiel wird wiederholt
Autor: Christian Schuberth
Mistelbach, Dienstag, 31. Mai 2016
Der TSV Mistelbach hat mit seinem Einspruch vor dem Bezirkssportgericht Erfolg gehabt und darf doch noch auf den Klassenerhalt in der Bezirksliga hoffen.
Der TSV Mistelbach hatte am vergangenen Samstag in Marktschorgast mit 6:7 im Elfmeterschießen gegen den ATSV Münchberg-Schlegel verloren. Doch nun wird diese Partie noch einmal angepfiffen. Und zwar am Donnerstag um 18.30 Uhr in Stadtsteinach.
Das oberfränkische Bezirkssportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes unter Leitung von Andreas Leffer verkündete am Dienstag sein Urteil. Und es folgte der Mistelbacher Argumentation, nach der Schiedsrichter Niko Mäusbacher einen folgenschweren Regelverstoß begangen hat. So ließ er in der 88. Minute die Partie laufen, als der Münchberger Sebastian Strössner dem Mistelbacher Torwart André Dahms den Ball abluchste, obwohl dieser den Ball kontrollierte. Dahms tippte die Kugel beim Stand von 2:1 zwei Mal auf den Boden. Und beim zweiten Mal spitzelte Strössner mit dem Fuß dazwischen, wollte auf das leere Tor laufen und wurde von Dahms umgerissen.
Nachdem in der Verlängerung kein Tor gefallen war, musste das Elfmeterschießen entscheiden. Hier hatten schließlich die Münchberger das glücklichere Ende für sich und freuten sich über den vermeintlichen Einzug in die zweite Relegationsrunde - Mistelbach war scheinbar aus der Bezirksliga abgestiegen.
Bezirksspielleiter Gerald Schwan erklärt, dass das Bezirkssportgericht die Situation nicht als Tatsachenentscheidung, sondern als Regelverstoß gewertet hat.
Der ATSV Münchberg-Schlegel könne gegen diese Entscheidung zwar Einspruch einlegen, doch habe diese Möglichkeit "keine aufschiebende Wirkung für die Relegation".
Verlegen musste Gerald Schwan auch die folgenden Partien der Bezirksliga-Relegation im östlichen Oberfranken. So spielt der TSV Neudrossenfeld II erst nächsten Mittwoch gegen den Verlierer der Partie ASV Wunsiedel - TSV Mistelbach/ATSV Münchberg-Schlegel um den Klassenerhalt.