"Spendenaffäre" um Wahlhelfer-Körbchen
Autor: Jochen Nützel
Kulmbach, Montag, 17. März 2014
Im Kulmbacher Rathaus stand kein Schwein. Auch kein Teller oder Körbchen. Nichts, worin der Bürger am Wahlsonntag seinen - natürlich absolut freiwilligen - Obolus an die Wahlhelfer hätte entrichten können.
Eine Wahl ist schließlich laut Gesetz kostenlos (manche sagen auch, Wählen sei umsonst). Für umsonst arbeiten die ehrenamtlichen Wahlhelfer im Übrigen nicht: Für sie gibt es nach den gelten Bestimmungen ein so genanntes Erfrischungsgeld, etwa 20 Euro sind das.
Und die Spenden? "Da gibt es klare Vorgaben, dass ein Aufstellen von Gefäßen zu unterbleiben hat", sagt Achim Geyer, stellvertretender Wahlleiter für die Landkreiswahl am Sonntag. "Es gab im Februar eine entspreche schriftliche Erklärung unsererseits, dass die Wahlhelfer bei den Schulungen darüber entsprechend unterrichtet werden müssen. Es darf sich kein Wähler in irgendeiner Form genötigt fühlen, etwas geben zu müssen."
Offenbar haben sich nicht alle Kommunen dran gehalten. Mehrere Leser bestätigten, in den Wahlräumen ihrer Gemeinde hätten wie üblich Spendengefäße gestanden.
Vorfall in Untersteinach
Bei der Bundestagswahl im vergangenen September war es in Untersteinach wegen der Spendenschale gar zum Disput mit einem Bürger gekommen. Martin Betz, Leiter der Gemeindeverwaltung, bestätigt den Vorfall. "Der Betreffende hat sich über das Aufstellen einer solchen Schale beschwert." Später eskalierte die Situation. Der Bürger störte schließlich den Wahlvorgang dermaßen, dass sich die Gemeindeverantwortlichen genötigt sahen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und den renitenten Mann mit Unterstützung der Polizei aus dem Wahlraum entfernen zu lassen. Ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch ist anhängig und wird in Kürze verhandelt. Aber: Bei den Kommunalwahlen am Sonntag stand kein Spendenbehältnis mehr im Abstimmungsraum. "Beschwert", sagt Martin Betz, "beschwert hat sich keiner. Auch kein Wahlhelfer."